Im Normalfall wird das Firmenkonto für diverse Aufwendungen belastet. Kann aber der Arbeitgeber beispielsweise im Insolvenzfall diese Kosten nicht abdecken, bittet die Bank den Arbeitnehmer aufgrund einer entsprechenden Klausel zur Kasse. Experten sind der Meinung, dass diese Klausel sittenwidrig ist. Sie raten, die entsprechende Klausel streichen zu lassen. Mitarbeiter, die bereits eine Firmenkreditkarte haben, sollen vom Arbeitgeber die Neuausstellung der Karte ohne die entsprechende Klausel verlangen.