Die Geschäftsführung von DAT Deutsche Automobil Treuhand in Stuttgart beharrt dennoch auf dem Standpunkt, „im Namen der Republik“ ein Urteil vom LG Korneuburg zu erhalten.
Nun liegt der Ball bei Gericht, darüber zu entscheiden, wie allenfalls die Rechte der DAT gegen eine nicht mehr existente I.A.S. durchzusetzen sind.
Der ehemalige I.A.S.-Geschäftsführer Ganselmaier war im Jänner 2007 von DAT auf Unterlassung und unerlaubte Rechnungslegung verklagt worden. Die Wiederholungsgefahr fällt lt. Juristenmeinung ebenso weg wie jedes richterliche Interesse am Unterlassungsbegehren selbst.
