Nun ist mit der 22. Novelle zur Straßenverkehrsordnung die Geschwindigkeitsmessung durch Gemeinden wieder möglich. Sie brauchen allerdings erst eine spezielle Erlaubnis dazu. Tatsächlich geblitzt werden darf daher erst dann, wenn die Datenschutzkommission die Verkehrsüberwachung genehmigt hat. Das gilt auch für sogenannte private Radarkontrollen. Sie sind nur dann erlaubt, wenn sie von der Gemeinde als Dienstleister beauftragt wurden und genehmigt sind. Nun muss man damit rechnen, dass diese Boxen wieder aktiviert werden.