Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit) werden nach Ablauf der Karenzzeit alle in dieser Zeit fällig werdenden Raten (mit Ausnahme eines eventuell vereinbarten Restwertes) auf Basis des Leasingvertrages bezahlt. Bei Arbeitslosigkeit ist die Leistung auf 12 Monate begrenzt. Die Aktion wird über die Denzelbank abgewickelt.



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