Ausdrücklich hält der Gesetzgeber fest, dass nur die sechs im Inland akkreditierten Verschrottungsunternehmen Altfahrzeuge vom Händler annehmen und dafür eine Verschrottungsbetätigung aushändigen dürfen. Die Durchführungsbestimmungen sind unter www.altauto.at zugänglich gemacht. Es dürfen ansonsten keine anderen Shredder mit der Altautoverschrottung aus dem Titel „Verschrottungsprämie“ beauftragt werden. Nach dem derzeitigen Stand startet die staatlich unterstützte Verschrottungsaktion am 1. April 2009 und endet am 31. Dezember 2009.
Eine Liste der österreichischen Shredder-Betriebe befindet sich als PDF-Datei im Anhang.
