Diese unterliegen selbstverständlich auch der Winterausrüstungspflicht. ÖAMTC-Jurist Mag. Martin Hoffer erinnert in diesem Zusammenhang an die Pflichten jedes Autolenkers. Hoffer: „Grundsätzlich ist immer der Lenker für die richtige Ausrüstung des von ihm gestarteten Fahrzeugs verantwortlich. Das gilt auch bei Mietwagen und ausgeliehenen Nutzfahrzeugen. Daher sollte sich jeder Entlehner versichern, dass  der Verleiher auch tatsächlich das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet hat. Man sollte sich daher bereits bei der Reservierung bestätigen lassen, dass Winterreifen am Fahrzeug sind. So kann man die Annahme des Fahrzeugs verweigern, wenn es durch die falsche Bereifung nicht wintersicher ist. Wird man mit einem falsch ausgerüsteten Möbelfirmen-Leihwagen in einen Unfall verwickelt, kann das auch dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Zahlung verweigert.“



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