Richard Vogel, Manager im VRÖ: „Uns wurde zugetragen, dass die Autofahrer verunsichert werden. Der Grund ist, dass vermehrt die Meinung herrscht, Reifen dürfen bis wenige Wochen nach der Produktion verkauft werden.“ Laut VRÖ in Absprache mit der Reifenindustrie gilt ein unbenutzter Reifen bis zu 3 Jahre nach der Produktion als fabriksneu, ein bis zu 5 Jahre gelagerter Reifen als neuwertig. Vogel: „Voraussetzung dafür, dass die Ausgewogenheit der Produkteigenschaften und die Verwendungstauglichkeit über viele Jahre erhalten bleiben, ist die sachgerechte Lagerung. Die Reifenspezialisten stellen sicher, dass von ihnen verkaufte Neureifen die entsprechenden Qualitätskriterien in vollem Umfang erfüllen.“



www.vroe.at