„Die WKÖ hat prompt reagiert und korrigiert“, lobt Mag. Alexandra Saje, Marketingleiterin des Softwareanbieters. Stein des Anstoßes war der Sonderfall der Differenzbesteuerung, der wie die gesamte NoVA-Neuregelung im Vector-Programm CDP 5.4.5 berücksichtigt wird. Dabei errechnete die Software anhand der gesetzlichen Vorgaben einen geringeren an das Finanzamt abzuführenden Betrag.
Am Beispiel eines aus Deutschland importierten Gebrauchtwagens mit 15.000 € Einkaufs- und 22.000 € Verkaufspreis würde die an das Finanzamt abzuführende Summe lt. der ursprünglichen Kammerberechnung 4.824 €, die Nettospanne 2.176 € betragen. CDP errechnete dagegen die (korrekte) Spanne von 2.328,87 €.
Mittlerweile wurden die WKÖ-Broschüren berichtigt. Die Unsicherheit angesichts des überaus komplizierten Ökologisierungsgesetzes bleibt aber allen Bemühungen von Interessenvertretern und Dienstleistern zum Trotz bei vielen Betrieben und vor allem bei den Kunden bestehen.



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