Grün ist ein Auslaufmodell -zumindest wenn es ums Pickerl geht. Denn
mit 1. Jänner 2018 trat die 35. KFG-Novelle in Kraft. Mit dieser
wurde für Oldtimer die bisherige grüne Begutachtungsplakette von
einem neuen roten Modell abgelöst.
Aber es ist wie in der Politik: Grün wurde noch eine Schonfrist
eingeräumt. Aufgrund der Übergangsregelung des §16 PBStV können die
Werkstätten die grünen Pickerln bis auf Weiteres wie bisher verwenden
-solange der Vorrat reicht. Zur Umsetzung dieser KFG-Novellierung ist
nämlich eine Änderung der Prüf-und Begutachtungsstellenverordnung
(PBStV) erforderlich. Nach dem Ende der Beguachtungsfrist für deren
Novellierung (12. Jänner 2018) sind nun noch allfällige
Änderungswünsche zu prüfen. Erst ab dem 20. Mai 2018 kommen die
ersten roten Pickerln tatsächlich zum Einsatz. "Bis dahin wird man
die Änderungen mit Erlass regeln", sagt Dipl.-Ing. Dr. Friedrich
Forsthuber, technischer Koordinator im Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie (BMVIT). Aus seiner Sicht wird es einen
reibungslosen Übergang zur neuen Gesetzeslage geben. Tatsächlich hat
sich diese noch nicht weit herum gesprochen. "Inder Szene wissen nur
die wenigsten Bescheid." Auch der Wiener Oldtimer-Sachverständige
Fritz Meindl hat davon "nur am Rande" gehört. Er geht jedoch davon
aus, dass die Kfz-Werkstätten mit dem zusätzlichen Prüfaufwand keine
Probleme haben werden. "Wer schon heute historische Begutachtungen
gemacht hat, wird auch in Zukunft wissen, worum es geht."
Historizität muss geprüft werden Die wesentlichste Neuerung ist, dass
-in Abweichung zum grünen Pickerl -nicht nur die Betriebsund
Verkehrssicherheit zu überprüfen sind, sondern zusätzlich auch die
"Historizität" des Oldtimers. Wobei Forsthuber da keine detaillierte
Historienforschung vorschwebt. Schonbisher musste sich ein Oldtimer
für die Anerkennung als historisches Fahrzeug einer eigenen
Überprüfung unterziehen. Darüber wurde ein eigenes
Genehmigungsdokument erstellt, das auch weiterhin -gemeinsam mit dem
Fahrtenbuch - stets mitzuführen ist. Allerdings war es für die
Polizei bei einerÜberprüfung vor Ort schwierig festzustellen, ob das
Auto tatsächlich noch diesem ursprünglichen Zustand entspricht -oder
zwischenzeitig kräftig verändert wurde. Diese Aufgabe sollen nun die
Werkstätten bei der zweijährigen Überprüfung wahrnehmen. "Da geht es
nur um den Zustand der Karosserie, um die verbauten Räder und
ähnliche Punkte der Genehmigungsurkunde", beruhigt Forsthuber
Werkstätten und Oldtimerbesitzer. Daneben allerdings auch um die
Überprüfung der Fahrtenbücher, ob die zeitlichen Fahrbeschränkungen
eingehalten wurden: 60 Tage bei Zweirädern, 120 Tage bei Pkws.
StrengereÜberprüfung begrüßenswert Diese strengeren Überprüfungen
werden vom Oldtimerhandel durchaus begrüßt. Etwa von Franz Wittner
von "Car Collection", für den die österreichische Gesetzeslage
allerdings nur beschränkte Relevanz hat. "Wir haben den Großteil
unserer Kunden im Ausland", freut ersich über jede Maßnahme, die dem
Image der Oldtimer dienlich ist. Auch Dipl.-Ing. Nikolay Takev, der
mit seiner Mödlinger Werkstätte viele Oldtimerkunden betreut, ist
sich sicher, dass damit den Pseudo-Oldtimern ein Riegel vorgeschoben
wird. "Wir sind Verfechter von originalen Fahrzeugen", klingen für
Franz Jüly -mit seinem "Oldie Point" gut in der Szene verankert
-diese Neuerungen "sehr gut"."Da gibt es Fahrzeuge, da war nur noch
die Fahrgestellnummer vom Original", sagt Jüly. Aus seiner Erfahrung
wurde bisher bei der Nutzung des grünen Pickerls viel gemogelt.
Dennoch hat er Bedenken: Wer soll das überprüfen?"Die meisten haben
da keine Ahnung. Welche Werkstätte erkennt schon den Unterschied
zwischen einem MGA-und einem MGB-Motor?" Normale Werkstätten werden
die Frage der Typenkonformität nicht so leicht lösen können. "Mit den
bisherigen 80 Euro wird der zusätzliche Prüfaufwand nicht zu schaffen
sein", rät er seinen Branchenkollegen, sich diese Zusatzleistung auch
honorieren zu lassen. Die Erläuterungen zur PBStV-Novelle verweisen
"der Vollständigkeit halber" auch darauf, "dass das Fahrzeug aufgrund
der festgestellten schweren Mängel noch längstens zwei Monate nach
dieser Begutachtung, jedoch nicht über die auf der bisherigen
Plakette angegebenen Frist hinausgehend, verwendet werden darf".
Gerhard Bencze, seit 30 Jahren auf Porsche-Oldtimer spezialisiert,
hat damit kein Problem: "Ein Porsche-Kunde steigt bei schweren
Mängeln von Haus aus gar nicht mehr in sein Auto ein!" Auch die
kommende Kontrolle der Originalität der Oldtimer sieht er locker:
Porsche kennt er alle in-und auswendig; und Kunden mit anderen Marken
schickt er zu jenen Kollegen, die sich mit den entsprechenden Marken
besser auskennen. (GEW)
"Da geht es nur um den Zustand der Karosserie, um die verbauten Räder
und ähnliche Punkte der Genehmigungsurkunde."
Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Forsthuber, BMVIT
"Mit den bisherigen 80 Euro wird der zusätzliche Prüfaufwand nicht zu
schaffen sein."
Franz Jüly, Oldie Point