Um den Wert der Daten wird intensiv gefeilscht.
Was sind eigentlich Daten? Im Grunde alle Dateien, die sich digital
darstellen lassen: Software, Anwenderdaten, Aufnahmedaten, Messdaten,
Parametrisierung, Zeitstempel, Metadaten, Sensordaten, verpixelte
Bilder etc. "Da Daten wie Waren produziert,übertragen und gehandelt
werden können, sind sie folglich als kommerzielles Gut zu
qualifizieren." Die Studie verweist auf den wirtschaftlichen Wert
dieser Ware, um den daher verständlicherweise intensiv gefeilscht
wird.
In der Kfz-Praxis werden Daten den Bereichen der individuellen
"Personendaten", der anonymisierten "Kundendaten" und den von den
Fahrzeugen produzierten "Fahrzeugdaten" zugeordnet. Allerdings sind
diese nach Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Händler und dem
Kunden grundsätzlich als Kundendaten zu betrachten, da sie sich ja
stets auf einen Kunden beziehen. All diese Daten werden gesammelt und
letztlich in Big Data systematisch aufbereitet, um sie damit
wirtschaftlich nutzbar zu machen. Ihr Wertschöpfungspotenzial liegt
somit in der damit ermöglichten Effizienz-und Umsatzsteigerung. Wobei
nach einem Report der KPMG die Autoindustrie Spitzenreiter bei dieser
Datenanalyse zur Optimierung ihrer Wertschöpfung ist.
Differenzierte Angebote an die Kunden Je mehr Daten zur Verfügung
stehen -desto besser können Kunden segmentiert werden. Damit lassen
sich differenzierte Produktangebote gestalten und persönliche
Marketing-und Vertriebsmaßnahmen realisieren. Das Auslesen von
Datenspeichern ermöglicht die Fahrzeugwartung und Fehlersuche auf
Basis von Echtzeitdaten, reduziert die Durchlaufzeiten in der
Werkstätte und kann so zu einer besseren Betriebsauslastung führen.
Das Schweizer Bundeskartellamt fasst die Auswirkungen auf das
Wettbewerbsrecht zusammen: "Es ist davon auszugehen, dass der Nutzen
von gesammelten Kundendaten überproportional steigen kann, je mehrKundendaten akquiriert werden."
Kartellgesetzes" darstellen und daher der Kontrolle der
Wettbewerbsbehörden -in der Schweiz die Wettbewerbskommission (WEKO)
- unterliegen. Das ist vor allem deshalb brisant, da "die lokalen
Kundendaten regelmäßig sensible Informationen mit einem strategischen
Mehrwert wie Liefer-und Zahlungskonditionen, aktuelle Informationen
über Absatzmengen, Umsätze, vorgenommene Reparaturen, Kundenvorlieben
etc." enthalten.
Vertikale Preisabreden sind unzulässig Damit ist jedoch die
Möglichkeit unzulässiger vertikaler Preisabreden verbunden. Vor
allem, wenn dem Händler Anreize gesetzt werden, zu den empfohlenen
Preisen zu verkaufen -und die Einhaltung der Preisempfehlungen durch
die Auswertung der vom Händler gelieferten Kundendaten kontrolliertwerden kann. Das ist auch der Grund, warum die Gerichtspraxis davon
ausgeht, dass "von Datenklauseln eine erhebliche
Wettbewerbsbeeinträchtigung" ausgeht, die zu Gebiets-und Preisabreden
führen können. "Diese Klauseln sind daher unzulässig, wenn sie nicht
gerechtfertigt werden können." Studienleiter Professor Dr. Patrick
Krauskopf sieht dabei hohe Anforderungen an diese Rechtfertigung.
"Der Hersteller muss nachweisen, dass die Datenklausel notwendig und
geeignet ist, die Produktionsoder Vertriebskosten zu senken,
Produktionsverfahren zu verbessern oder eine rationelle Nutzung von
Ressourcen zu ermöglichen". Umfasst eine Datenklausel etwa die
Übermittlung von Preisinformationen "ist zweifelhaft, ob eine
Wettbewerbsbehörde eine solche Datenklausel erlauben würde".
Eines ist klar: Die Vereinbarung derartiger Datenklauseln erfolgt
nicht freiwillig. Sie führen auch dazu, dass die Wettbewerbsfreiheit
beeinträchtigt und die Marktposition des Herstellers weiter verstärkt
wird. "Es ist daher zu fragen, ob die Geschäftsbedingungen
erforderlich sind, um dem Zweck des Vertrages zu dienen, oder ob
nicht eine weniger einschneidende Maßnahme gleich wirksam wäre."
Daher sieht Krauskopf für die Hersteller in der Koppelung von
Kundendaten an Rabatt-und Bonussysteme die aktuelle Gefahr, dass dies
als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu werten ist. Was
nach dem Kartellrecht hohe Bußgelder nach sich ziehen kann.
"Namentlich dann, wenn derHändler für seine Leistung keine adäquate
Gegenleistung erhält."
All diese Daten werden gesammelt und aufbereitet, um sie
wirtschaftlich nutzbar zu machen.
"Der Hersteller muss nachweisen, dass die Datenklausel notwendig
ist."
Studienleiter Dr. Patrick Krauskopf