Fast jeder Autohersteller kämpft mit Paragrafen gegen Anbieter, die
geschützte Begriffe, Logos oder Designs ihrer Ansicht nach
unberechtigt verwenden. Auch österreichische Firmen sind betroffen.
Immer wieder hört man von einstweiligen Verfügungen, von
Klageandrohungen und Unterlassungserklärungen. Deren Streitwert wird
so hoch angesetzt, dass viele Händler erst gar nicht in die
juristische Auseinandersetzung gehen, sondern klein beigeben. Vor
allem die rechtlichen Fußangeln des EU-Markenrechts habensich als
wirksame Tretminen an den Grenzen des EU-Marktes bewährt.
Der Handel mit Autoersatzteilen kennt keine nationalen Grenzen. So
hat sich die Autoteilemann GmbH in Berlin binnen 10 Jahren vom
kleinen Internetanbieter zu einem der führenden Versandhändler
gemausert. Die 2007 gegründete ml-carparts bietet auf eBay
Originalteile für koreanische und japanische Automarken. Und die
Brechmann KG in Bielefeld verfügt laut Eigenwerbung "über die
weltweit größte Auswahl an originalen Ersatzteilen", die von allen
Herstellern jenseits der EU-Grenzen zu Diskontpreisen angeboten
werden. Ein Preisgefälle, das den Teileabsatz der nationalen
Importeure gefährden kann, weshalb die EU-Grenzen für derartige
Importe dicht zu machen sind. Damit die Kfz-Werkstätten nicht auf die
Idee kommen, beim Ersatzteileinkauf "fremdzugehen".
Schon 2013 hat die Uni Siegen mit einer Dissertation von Eva Berns
auf den "Marktmachtmissbrauch auf Ersatzteilmärkten" (EUL-Verlag)
aufmerksam gemacht. Das hindert die Kfz-Hersteller jedoch nicht, die
EU-Außengrenzen mit dem EU-Wettbewerbsrecht abzuschotten. In
Deutschland hat es einen Teilehändler getroffen, der seine
Hyundai-Originalteile teils in der EU, teils direkt aus Korea bezogen
hat.
"Ohne Zustimmung des Herstellers"
Dieser Händler wurde von der Hyundai Motor Europe (HME) prompt
"abgemahnt": Der Import der Ersatzteile in die EU sei ohne Zustimmung
des Herstellers erfolgt. Da die koreanische Ware aber direkt aus
einer Hyundai-Quelle stammte, war der Händler nicht bereit, den
Verkauf zu stoppen. Worauf Hyundai - gestützt auf das Markenrecht
-gegen den Händler mittels "Einstweiliger Verfügung" ein
Verkaufsverbot erwirkte. In der parallel dazu eingebrachten Klage
wurde zusätzlich die Vernichtung der gesamten Hyundai-Lagerware im
Wert von mehreren Millionen Euro gefordert. Da
Urheberrechtsverletzungen überdies auch strafrechtlich verfolgt
werden können, verzichtete der Händler auf die Weiterführung dieses
Musterprozesses.
Zum Kummer des Bundesverbandes freier Kfz-Händler (BVfK), der Hyundai
schon längere Zeit vorwirft, beim Vertrieb zweigleisig zu fahren. Der
Verband verweist auf ein inoffizielles System, mit dem Verkäufe "über
das Hyundai Eastern Europe Regional Headquarter in Kiew (Ukraine)
gesteuert und über osteuropäische Vertragsimporteure abgewickelt
werden". Dies wird von HME heftig bestritten.
Wer erhält Waren aus Kiew -und wer nicht?
Laut HME sind die Lieferungen an Hyundai in Kiew - und die dafür
verrechneten Preise -nur für den osteuropäischen Raum (Mazedonien,
Albanien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Ukraine etc.) bestimmt.
"Dennoch hätten unautorisierte freie Großhändler Hyundai-Fahrzeuge
ohne den Willen von Hyundai aus Nicht-EWR-Ländern am offiziellen
Vertriebssystem vorbei in den EWR eingeführt. Dieser Parallelhandel
sei rechtswidrig", betont HME. Man sei derzeit dabei, diesen Vertrieb
über Kiew und freie Importeure zu beseitigen.
Laut BVfK gelangtenüber diese Schiene jährlich 30.000 bis 50.000
neue Hyundai in die EU. Die Großhändler hatten für diese Bestellungen
20 Prozent Vorauskassa an das Werk in Korea zu überweisen. Es ist
somit unvorstellbar, dass diese EU- Importe ohne Wissen von Hyundai
als koreanischer Markenrechtsinhaber erfolgen konnten.
"Spätestens mit den Garantieanmeldungen hätte dies auffallen müssen",
ortet BVfK-Obmann Ansgar Klein ein massives Hyundai-Mitverschulden an
den von HME gerichtlich verfolgten Markenrechtsverletzungen. Womit
die Kosten der dem Händler drohenden Auto-und Ersatzteilverschrottung
zumindest teilweise von Hyundai zu tragen wären.