Immer wieder hört man von einstweiligen Verfügungen, von Klageandrohungen und Unterlassungserklärungen. Deren Streitwert wird so hoch angesetzt, dass viele Händler erst gar nicht in die juristische Auseinandersetzung gehen, sondern klein beigeben. Vor allem die rechtlichen Fußangeln des EU-Markenrechts habensich als wirksame Tretminen an den Grenzen des EU-Marktes bewährt.

Der Handel mit Autoersatzteilen kennt keine nationalen Grenzen. So hat sich die Autoteilemann GmbH in Berlin binnen 10 Jahren vom kleinen Internetanbieter zu einem der führenden Versandhändler gemausert. Die 2007 gegründete ml-carparts bietet auf eBay Originalteile für koreanische und japanische Automarken. Und die Brechmann KG in Bielefeld verfügt laut Eigenwerbung "über die weltweit größte Auswahl an originalen Ersatzteilen", die von allen Herstellern jenseits der EU-Grenzen zu Diskontpreisen angeboten werden. Ein Preisgefälle, das den Teileabsatz der nationalen Importeure gefährden kann, weshalb die EU-Grenzen für derartige Importe dicht zu machen sind. Damit die Kfz-Werkstätten nicht auf die Idee kommen, beim Ersatzteileinkauf "fremdzugehen".

Schon 2013 hat die Uni Siegen mit einer Dissertation von Eva Berns auf den "Marktmachtmissbrauch auf Ersatzteilmärkten" (EUL-Verlag) aufmerksam gemacht. Das hindert die Kfz-Hersteller jedoch nicht, die EU-Außengrenzen mit dem EU-Wettbewerbsrecht abzuschotten. In Deutschland hat es einen Teilehändler getroffen, der seine Hyundai-Originalteile teils in der EU, teils direkt aus Korea bezogen hat.

"Ohne Zustimmung des Herstellers"

Dieser Händler wurde von der Hyundai Motor Europe (HME) prompt "abgemahnt": Der Import der Ersatzteile in die EU sei ohne Zustimmung des Herstellers erfolgt. Da die koreanische Ware aber direkt aus einer Hyundai-Quelle stammte, war der Händler nicht bereit, den Verkauf zu stoppen. Worauf Hyundai - gestützt auf das Markenrecht -gegen den Händler mittels "Einstweiliger Verfügung" ein Verkaufsverbot erwirkte. In der parallel dazu eingebrachten Klage wurde zusätzlich die Vernichtung der gesamten Hyundai-Lagerware im Wert von mehreren Millionen Euro gefordert. Da Urheberrechtsverletzungen überdies auch strafrechtlich verfolgt werden können, verzichtete der Händler auf die Weiterführung dieses Musterprozesses.

Zum Kummer des Bundesverbandes freier Kfz-Händler (BVfK), der Hyundai schon längere Zeit vorwirft, beim Vertrieb zweigleisig zu fahren. Der Verband verweist auf ein inoffizielles System, mit dem Verkäufe "über das Hyundai Eastern Europe Regional Headquarter in Kiew (Ukraine) gesteuert und über osteuropäische Vertragsimporteure abgewickelt werden". Dies wird von HME heftig bestritten.

Wer erhält Waren aus Kiew -und wer nicht?

Laut HME sind die Lieferungen an Hyundai in Kiew - und die dafür verrechneten Preise -nur für den osteuropäischen Raum (Mazedonien, Albanien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Ukraine etc.) bestimmt. "Dennoch hätten unautorisierte freie Großhändler Hyundai-Fahrzeuge ohne den Willen von Hyundai aus Nicht-EWR-Ländern am offiziellen Vertriebssystem vorbei in den EWR eingeführt. Dieser Parallelhandel sei rechtswidrig", betont HME. Man sei derzeit dabei, diesen Vertrieb über Kiew und freie Importeure zu beseitigen.

Laut BVfK gelangtenüber diese Schiene jährlich 30.000 bis 50.000 neue Hyundai in die EU. Die Großhändler hatten für diese Bestellungen 20 Prozent Vorauskassa an das Werk in Korea zu überweisen. Es ist somit unvorstellbar, dass diese EU- Importe ohne Wissen von Hyundai als koreanischer Markenrechtsinhaber erfolgen konnten.

"Spätestens mit den Garantieanmeldungen hätte dies auffallen müssen", ortet BVfK-Obmann Ansgar Klein ein massives Hyundai-Mitverschulden an den von HME gerichtlich verfolgten Markenrechtsverletzungen. Womit die Kosten der dem Händler drohenden Auto-und Ersatzteilverschrottung zumindest teilweise von Hyundai zu tragen wären.