Dem koreanischen Autobauer Kia scheint es schwer zu fallen, sich an
die Regeln für den europäischen Servicemarkt zu halten:Jetzt wurde
die Marke gleich zweimal verurteilt.
Bereits 2012 hatte das schwedische Wettbewerbsgericht Kia eine Strafe
von umgerechnet 5,4 Millionen Euro aufgebrummt, weil das Versprechen
einer siebenjährigen Garantie an Servicearbeiten in Vertragsbetrieben
geknüpft worden war. Diese Markenbindung ist in Europa jedoch
unzulässig. Kia zog dennoch vor das Höchstgericht - und verlor den
Prozess Ende 2015 mit Pauken und Trompeten.
Ende Jänner entschied das erstinstanzlich befasste Landgericht
Frankfurt nach einer Klage des Teilehändlerverbands GVA, dass Kia
auch markenfremden Unternehmen die zur Fahrzeug-und
Teileidentifikation nötigen Daten zur Verfügung stellen muss, und
zwar in elektronischer Form und zur unmittelbaren elektronischen
Weiterverarbeitung. "Dieses Musterverfahren hat Signalwirkung auch
für andere Länder und andere Fahrzeughersteller", spricht
GVA-Präsident Hartmut Röhl von einem Erfolg gegen "ungerechtfertigte
Datenmonopole".
"Meilensteine" für die Branche
InÖsterreich sind aktuell keine Rechtsstreitigkeiten anhängig.
Dennoch handle es sich bei den Urteilen um "Meilensteine", sagt
Komm.-Rat Ing. Wolfgang Dytrich, Vorsitzender der Berufsgruppe
Kfz-Teilehandel im Gremium des Fahrzeughandels. Vor allem die
höchstgerichtliche Entscheidung in Schweden werde sich unmittelbar
auf den Branchenalltag auswirken: "Werkstätten und Ersatzteilehändler
sind nun vor derartigen Kundenbindungssystemen der Hersteller
geschützt, und es wird sich auch der gebundene Bereich in Zukunft an
diesem Urteil orientieren."