Bereits 2012 hatte das schwedische Wettbewerbsgericht Kia eine Strafe von umgerechnet 5,4 Millionen Euro aufgebrummt, weil das Versprechen einer siebenjährigen Garantie an Servicearbeiten in Vertragsbetrieben geknüpft worden war. Diese Markenbindung ist in Europa jedoch unzulässig. Kia zog dennoch vor das Höchstgericht - und verlor den Prozess Ende 2015 mit Pauken und Trompeten.

Ende Jänner entschied das erstinstanzlich befasste Landgericht Frankfurt nach einer Klage des Teilehändlerverbands GVA, dass Kia auch markenfremden Unternehmen die zur Fahrzeug-und Teileidentifikation nötigen Daten zur Verfügung stellen muss, und zwar in elektronischer Form und zur unmittelbaren elektronischen Weiterverarbeitung. "Dieses Musterverfahren hat Signalwirkung auch für andere Länder und andere Fahrzeughersteller", spricht GVA-Präsident Hartmut Röhl von einem Erfolg gegen "ungerechtfertigte Datenmonopole".

"Meilensteine" für die Branche

InÖsterreich sind aktuell keine Rechtsstreitigkeiten anhängig. Dennoch handle es sich bei den Urteilen um "Meilensteine", sagt Komm.-Rat Ing. Wolfgang Dytrich, Vorsitzender der Berufsgruppe Kfz-Teilehandel im Gremium des Fahrzeughandels. Vor allem die höchstgerichtliche Entscheidung in Schweden werde sich unmittelbar auf den Branchenalltag auswirken: "Werkstätten und Ersatzteilehändler sind nun vor derartigen Kundenbindungssystemen der Hersteller geschützt, und es wird sich auch der gebundene Bereich in Zukunft an diesem Urteil orientieren."