Österreichs Arbeitnehmern stehen 300. 000 Firmenwagen zur Verfügung.
Pech haben all jene, die ihr Auto auch privat nützen dürfen -wenn
dieses einen CO 2-Ausstoß von mehr als 120 g/km hat. Bei ihnen erhöht
sich ab Jänner 2016 der Sachbezug um satte 33 Prozent. Der dreiste
Griff in die Lohntütehat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Durch
diesen höheren Sachbezug werden aber auch die Lohnnebenkosten wieder
um ein paar Millionen Euro angehoben. Für den scharf kalkulierenden
VW-Händler Alexander Laimer erweckt diese kaum erwähnte Tatsache den
Eindruck, dass die Vertreter der Wirtschaftskammer bei der von ihnen
mit ausgehandelten "Steuerreform" blauäugig über den Tisch gezogen
wurden.
Für besonderen Ärger sorgt die Tatsache, dass diese Regelung -mangels
erforderlicher Übergangsfristen -auch den Altbestand betrifft.
Schließlich konnte kein Unternehmer 2014 bei der Auswahl des
Fuhrparks ahnen, dass er für den Ankauf eines VW Sharan oder eines
Ford Galaxy ein paar Monate spätermit einer Zusatzsteuer von
durchschnittlich 50 Euro pro Auto und Monat bestraft wird. Ein
simpler Blick in die Lohnverrechnung gibt über die Höhe dieser
Zusatzkosten Auskunft: Bei einem Bruttolohn von 2.150 Euro steigen
durch die Erhöhung des Sachbezugs die vom Unternehmen zu bezahlenden
Lohnnebenkosten von 766,88 auf 809,35 Euro. Den Arbeitnehmern wurde
der höhere Beitrag für ihre private Autonutzung mit einer
gleichzeitig angekündigten Steuererleichterung schmackhaft gemacht.
Die Arbeitgeber bleiben auf den ihnen aufgelasteten Mehrkosten ohne
Ausgleich sitzen.
Im konkreten Fall kostet dem Unternehmer seine ehemalige
"Fehlentscheidung" jährlich 509,64 Euro. Wenn man davon ausgeht, dass
die Hälfte der Dienstautos die 120-g/km-Schwelle nicht schafft, spült
das dem Finanzminister jährlich runde 75 Mio. Euro in seine klammen
Kassen.
Wurde kurz vor Bekanntgabe der neuen Regelung ein neues Fahrzeug
angeschafft, so zahlen beide Seiten -doppelt gemoppelt -auchüber das
Jahr 2016 hinaus weiterhin brav für die als "Ökologisierung"
propagierte Steuererhöhung ein. Auch dann noch, wenn die "kalte"
Steuerprogression die Erleichterungen der "Steuerreform" längst
wieder aufgefressen hat. Eine von der Wirtschaft geforderte
Planungssicherheit ist auch in Zukunft nicht zu erwarten. Schon jetzt
scheint fix, dass die 120-g/km-Grenze sukzessive weiter gesenkt wird.
Nur kurz können sich also Unternehmer, die zum Beispiel den
bisherigen VW Sharan durch einen Volvo XC60 mit 181 PS und 117 g/km
ersetzen, auf der sicheren Seite fühlen. Bei einer durchschnittlichen
Behaltedauer von vier Jahren gibt es keine Chance, hier
gegenzusteuern.
Ein besonderer Dorn im Auge sind dem Finanzminister die Firmenwagen
der Autohändler. Sie werden dank eines ministeriellen Erlasses
steuerlich besonders belastet. In jedem "normalen" Unternehmen dient
der Nettoeinkaufspreis als Grundlage des Sachbezugs. Ein Auto mit
einem Listenpreis von 30.000 Euro kostet bei einem Flottenrabatt von
22 Prozent tatsächlich bloß 23.400 Euro. Der Sachbezug von monatlich
1,5 Prozent des Anschaffungspreises beträgt somit 351 Euro. Stellt
ein Autohändler einem seiner Verkäufer einen solchen Neuwagen als
Vorführwagen zur Verfügung, wird dieser bei der Lohnsteuer nicht mit
diesem realistischen Einkaufspreis veranschlagt, sondern mit dem
vollen Listenpreis. Damit erhöht sich die Basis des Sachbezugs um
einen satten Hunderter auf 450 Euro. Von diesem zusätzlichen
Hunderter kassiert das Finanzamt zwischen 30 und 40 Euro an
zusätzlicher Lohnsteuer, etwa den gleichen Betrag vom Unternehmer im
Rahmen der Lohnnebenkosten.
Da die Hersteller darauf drängen, möglichst komplett ausgestattete
Vorführer in den Schauräumen zu präsentieren, kann sich der
Listenpreis als Sachbezug flott verdoppeln. Auch deshalb, da NoVA und
Mehrwertsteuer zum Sachbezug hinzugerechnet werden. Bei einem Audi A4
um brutto 55.000 Euro wäre da ein Sachbezug von 825 Euro fällig. Da
können die Autohändler und ihre Mitarbeiter noch von Glück reden,
dass es bei der Lohnsteuerbemessung dafür eine Obergrenze von 720
Euro gibt (2014 lag diese noch bei 600 Euro). Bei diesem Limit erhöht
sich durch den Berechnungstrick des Finanzamtes die ausschließlich
Autohändler treffende "Zusatzabgabe" zum Dienstgeberbeitrag pro
Vorführwagen und Mitarbeiter auf durchschnittlich 840 Euro jährlich.
Ob dies legal ist, wird in einigen Jahren der Verwaltungsgerichtshof
entscheiden.