Passiert ist seither - nichts. Das KraSchG ist totes Recht, die Wrackexporte steigen unablässig. Importeure und Versicherungen legen weiterhin die Spielregeln zu ihren Gunsten aus. Der Gesetzgeber hat seine Schuldigkeit getan. Jetzt muss die Branche die Paragrafen endlich mit praktischer Relevanzfüllen: Das geht nur vor Gericht.