Das Durchschnittsalter desösterreichischen Pkw-Fuhrparks steigt scheinbar unaufhaltsam. Selbst 6,8 oder 10 Jahre alte Fahrzeuge stecken mittlerweile voller Elektronik und aufwändiger Assistenzsysteme: "Das bedeutet für die Endkunden unerwartet hohe Reparaturkosten, wenn es einmal zu einem Defekt kommt", weiß Karl Assing,Vorstand der German Assistance. Die Reparatur aufzuschieben, ist häufig keine Alternative, muss doch die §-57a-Überprüfung bestanden werden. Noch dringlicher wird die Problematik, wenn das Kfz-Budget durch die Leasing-oder Kreditraten (bekanntlich werden über zwei Drittel aller Fahrzeuge heutzutage finanziert) ohnehin schon angespannt ist.

Individuelle Sicherheit

Abhilfe schafft ein besonderes Garantieprodukt: Die "Non-Stop-Assistance" ist an keinerlei Laufleistungsbeschränkung gebunden und verlängert sich automatisch, wenn eine Garantieinspektion beim vermittelnden Händler durchgeführt wird. "Es obliegt dem jeweiligen Betrieb, dafür ein halbjährliches oder jährliches Intervall vorzuschreiben", erläutert Werner Kurath, österreichischer Vertriebsleiter der German Assistance. Auch der Deckungsumfang sei individuell wählbar -von einer typischen Garantie für die 12 wichtigsten Baugruppen bis hin zu einem Komplettschutz für das gesamte Auto.

Abschließbar ist die Non-Stop-Assistance übrigens bis zu einem Fahrzeugalter von 10 Jahren beziehungsweise einer Laufleistung von 200.000 Kilometern. "Damit erfassen wir den überwiegenden Teil jener Fahrzeuge, die vom Fachhandel vermarktet werden", so Kurath.

Kundenbindung für den Handel

Nicht nur die Non-Stop-Assistance sorgt dafür, dass die German Assistance am hart umkämpften Markt der Gebrauchtwagengarantieanbieter immer erfolgreicher agiert. Auch bei den zahlreichen weiteren Garantieprodukten schreibe man die individuelle Abstimmung auf den Partnerhändler groß, unterstreichen Kurath und Assing. Hinzu komme, dass mannicht mit Importorganisation, sondern prinzipiell nur mit selbstständigen Kfz-Betrieben kooperiere: "Wir binden den Kunden damit ausschließlich an jenen Händlerpartner, bei dem er sein Fahrzeug erworben hat."