Die Anbindung hat problemlos funktioniert, die Plakettenbestellung sowie die -ausgabe laufen bereitsüber die Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank", beschreibt Projektleiter Dieter Köllner-Gürsch die Entwicklung. Mit 21. Juli wurden die Ausgabestellen, also Bezirkshauptmannschaften sowie die Polizeidirektionen und Magistrate planmäßig an die Datenbank angeschlossen. Köllner-Gürsch: "Beider Anbindung haben sich so gut wie keine Probleme ergeben, obwohl unser Supportteam für alle Eventualitäten bereit steht."

Zulassungsstellen und Betriebe folgen

Ende des Monats werden die Zulassungsstellen angeschlossen. Die Anbindung der ermächtigten Betriebe, also der Kfz-Werkstätten ab 1. Oktober 2014, ist ebenfalls im Plan. Denn ab 1. Jänner 2015 dürfen nur noch Plaketten ausgegeben werden, die in der ZBD erfasst wurden. Voraussetzung dafür ist das Update der Elektronischen Begutachtungsverwaltung EBV auf die Version 5.0.

WenigÄnderungen für Betriebe

Für die Betriebe ergeben sich folgende Änderungen: Vor dem ersten Andocken muss der Betrieb die Daten der Firma und des Geschäftsführers kontrollieren und ergänzen. Anschließend werden die geeigneten Personen inkl. Geburtsdatum und Bildungspassnummer eingegeben. Als Vorlage dazu dient das letztgültige Ermächtigungsschreiben der Landesregierung. Zuletzt müssen noch die aktuell im Betrieb verfügbaren §-57a-Plaketten (stapelweise) eingegeben werden. Beim täglichen Ablauf unterscheidet sich das neue System nur durch die notwendige Internetverbindung während der Ausgabe des Gutachtens.Eine lokale Datensicherung ist weiterhin notwendig. Sobald ein Betrieb angedockt ist, müssen die Plaketten nicht mehr eingegeben werden, da sie bereits in der ZBD gespeichert sind. (RED)