Akustische Warnsysteme "Acoustic Vehicle Alerting Systems" (AVAS) sollen Abhilfe schaffen. Eine EU-Verordnung sieht einen verpflichtenden Einbau jedoch erst ab 2021 und nur für neu zugelassene Fahrzeuge vor. Das System soll bis zu einem Tempo von 20 km/h aktiv sein und muss vom Fahrer jederzeit abgeschaltet werden können. Dies stört Vertreter des Komitees für Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen Österreichs (KMS), die in Wien rasches Handeln von der Politik einforderten. "Der verpflichtende Einbau von AVAS in Elektro-und Hybridfahrzeuge ist für viele Menschen lebensnotwendig, da sie sonst keine Möglichkeit haben, ein solches Fahrzeug wahrzunehmen", sagt Dr. Elmar Fürst, Professor am Institut für Transportwirtschaft und Logistik und derzeitiger Vorsitzender des KMS.

"Nicht erst in einigen Jahren"

In dieselbe Kerbe schlägt auch Dr. Markus Wolf, Präsident des Blinden-und Sehbehindertenverbandes Österreichs: "Auch die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert die Förderung von selbstständiger Mobilität. Dafür brauchen wir jetzt schon ausnahmslos hörbare Fahrzeuge, nicht erst in einigen Jahren und nicht nur in manchen Situationen." Ein verpflichtendes AVAS sei keine Kostenfrage und keine Frage der technischen Machbarkeit. "Es ist eine politische Frage, die unverzüglich umgesetzt gehört." Ob es sehenden Verkehrsteilnehmern zumutbar wäre, wenn Fahrzeuge ab einem bestimmten Tempo für sie unsichtbar werden, war eine berechtigte Frage bei der Diskussion.