Für blinde und sehbehinderte Menschen stellen Elektro- und
Hybridfahrzeuge aufgrund des fehlenden Motorengeräuschs eine
besondere Gefahr dar.
Akustische Warnsysteme "Acoustic Vehicle Alerting Systems" (AVAS)
sollen Abhilfe schaffen. Eine EU-Verordnung sieht einen
verpflichtenden Einbau jedoch erst ab 2021 und nur für neu
zugelassene Fahrzeuge vor. Das System soll bis zu einem Tempo von 20
km/h aktiv sein und muss vom Fahrer jederzeit abgeschaltet werden
können. Dies stört Vertreter des Komitees für Mobilität
sehbeeinträchtigter Menschen Österreichs (KMS), die in Wien rasches
Handeln von der Politik einforderten. "Der verpflichtende Einbau von
AVAS in Elektro-und Hybridfahrzeuge ist für viele Menschen
lebensnotwendig, da sie sonst keine Möglichkeit haben, ein solches
Fahrzeug wahrzunehmen", sagt Dr. Elmar Fürst, Professor am Institut
für Transportwirtschaft und Logistik und derzeitiger Vorsitzender des
KMS.
"Nicht erst in einigen Jahren"
In dieselbe Kerbe schlägt auch Dr. Markus Wolf, Präsident des
Blinden-und Sehbehindertenverbandes Österreichs: "Auch die
UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert die
Förderung von selbstständiger Mobilität. Dafür brauchen wir jetzt
schon ausnahmslos hörbare Fahrzeuge, nicht erst in einigen Jahren und
nicht nur in manchen Situationen." Ein verpflichtendes AVAS sei keine
Kostenfrage und keine Frage der technischen Machbarkeit. "Es ist eine
politische Frage, die unverzüglich umgesetzt gehört." Ob es sehenden
Verkehrsteilnehmern zumutbar wäre, wenn Fahrzeuge ab einem bestimmten
Tempo für sie unsichtbar werden, war eine berechtigte Frage bei der
Diskussion.