Mit der bereits laufenden Testphase wurde der erste Schritt der in der 31. KFG-Novelle vorgeschriebenen Datenbank bereits umgesetzt. Mit der kurz ZBD genannten Lösung wird -wie im Gesetz gefordert - der Plakettenfluss lückenlos dokumentiert und vereinfacht für Revisions-Behörden die Kontrolle. Damit wurde ein weiterer Schritt zur Qualitätsverbesserung und damit zur Absicherung der §-57a-Überprüfung in den heimischen Kfz-Betrieben geschaffen.
Die Datenbank dokumentiert in erster Linie den Fluss der Plakette vom Plakettenhersteller bis letztlich zum Fahrzeug. Die Plakette wird vom Hersteller eingegeben und an die Plakettenausgabestelle verschickt (Bezirkshauptmannschaft bzw. Bundespolizei in Wien). Von dort kann der ermächtigte Betrieb die Plaketten beziehen. Sämtliche Prüfgutachten werden in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert, zudem werden sämtliche Zugriffe dokumentiert. Dieter Köllner, Projektleiter bei der ZBD Verwaltung GmbH&Co KG: "Durch den Datenschutz sind die Kriterien, welche Institution welchen Zugriff erhält, sehr streng."
Aktuell läuft die ZBD bereits bei den Ausgabestellen, bei den Zulassungsstellen und beim ÖAMTC im Testbetrieb. "Zur vollen Zufriedenheit der Benutzer", wie Köllner erklärt. Das wird von den jeweiligen Ansprechpartnern bestätigt. Michael Teichmann, Projektleiter elektronische Prüfberichte beim ÖAMTC: "Alle Funktionen, die wir brauchen, wurden gut umgesetzt. Die Kommunikation mit unserem System funktioniert." Ebenso zufrieden äußert sich Manfred Klaber, zuständiger Projektleiter beim Versicherungsverband: "Wir haben die Anbindung schon seit einiger Zeit im Test, das Feedback der Beteiligten istsehr positiv." Der Versicherungsverband wird die Zulassungsstellen der Versicherungen und der Behörden im September in den Produktivbetrieb schalten. Darüber hinaus sind auch die Bezirkshauptmannschaften bereits eingebunden. Köllner: "Die Verantwortlichen wurden bereits von uns geschult."
KaumÄnderungen für Kfz-Betriebe
Für die ermächtigten Betriebe, in erster Linie also Kfz-Werkstätten, ändert sich im Ablauf wenig. Die Umstellung beginnt mit 1. Oktober und muss bis 31.12.2014 abgeschlossen sein. Voraussetzung ist die Aktualisierung auf die Elektronische Begutachtungsverwaltung (EBV) Version 5.0. Köllner: "Dieneue Version und damit die Schnittstelle zur ZBD wird nach einer Testphase zur Verfügung gestellt."
Beim ersten Andockprozess muss der Betrieb seine Datenüberprüfen, die geeigneten Personen mit Bildungspass-Nummer und Geburtsdatum sowie die Nummern der lagernden Plaketten eingeben. Köllner: "Sofern die Plaketten wie vorgesehen noch auf einem fortlaufenden Stapel gelagert sind, müssen nur die erste und die letzte Nummer eingegeben werden." Ab diesem Zeitpunkt müssen keine Plaketten mehr eingegeben werden. Sonst bleibt der Ablauf für den Betrieb gleich, lediglich eine aufrechte Internetverbindung als Verbindung zur ZBD ist notwendig, um Gutachten auszustellen. Ab 1.1.2015 dürfen dann nur mehr Plaketten ausgegeben werden, die in der ZBD gespeichert sind.
Spezialgebiet mit Wachstums-Chancen
Bei der Euromaster-Franchise-Tagung wurde über die erfolgreiche Entwicklung des Netzwerkes, über Potenziale und Herausfo...