Johannes Öhlböck machte darauf aufmerksam, dass EU-Recht vor nationalem Recht geht.

"Konkret müssen bislang an importierten Autos umfangreiche Modifikationen vorgenommen werden, während Fahrzeuge gleichen Typs, die in Österreich vorübergehend stillgelegt wurden, ohne Probleme eine Zulassung erhielten", erklärt Öhlböck. Das nunmehrige EuGH-Urteil sagt, Österreich dürfe jene Gesetze,die eine Einschränkung der Freiheit des Warenverkehrs bewirkten, nicht anwenden.