Die Diskussion um die neu geschaffenen Umweltkleber hat die Frage
aufkommen lassen, ob nicht eine Prüfung des tatsächlichen Wartungsund
Erhaltungszustandes eines Kraftfahrzeugs sinnvoller wäre, als
zeitlich weit im Hintergrund liegende Genehmigungsstandards. Dabei
kamen wieder einmal Mängel im Kraftfahrgesetz KFG zutage, das nicht
dem letzten Stand entspricht.
Auf europäischer Ebene wurde kontinuierlich an einer Verbesserung der
Überwachungsrichtlinie gearbeitet. Die ursprüngliche Richtlinie 96
aus 1996 wurde im Jahr 2009 als Richtlinie 40 zur technischen
Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern neu gefasst und Mitte
2010 durch die Richtlinie 2010/48/EUpräzisiert sowie durch eine
Durchführungsempfehlung ergänzt. Die Richtlinie 96/96 wurde definitiv
aufgehoben und außer Kraft gesetzt. In unserem KFG und damit auch in
der Prüf-und Begutachtungsstellen Verordnung PbStV sowie in den
darauf basierenden privaten Druckwerken erfreut sie sich aber noch
bester Gesundheit. Die Sache ist deswegen nicht ganz unkritisch, da
man in der EU dem privaten österreichischen Überwachungssystem stets
mit Argwohn gegenüberstand. Großorganisationen aus den Nachbarländern
warten nur darauf, unsere gesamte Überwachung zu schlucken. Spielen
dürfen wir unsalso nicht.
Es beginnt bei der Nomenklatur, die zwar im Wesentlichen auch den
neuen EU-Richtlinien entspricht, aber eben nicht vollständig. Es ist
überhaupt die Frage zu stellen, warum man nicht die Liste der
Mindestprüfanforderungen laut EU automatisch und zur Gänze übernimmt.
Will man hier private Druckwerke schützen? Mit der Übersetzung ins
Österreichische entstehen nichts als Missverständnisse. Wenn man die
Abschreibübung dann noch unbedingt im Gesetz verankern muss, wird es
eine mühsame Sache und man gerät automatisch in Verzug. Wesentlich
einfacher wäre es, die relevanten EU Richtlinien in einem Anhang zur
KDV verbindlich zu erklären.
Dazu bedarf es keiner aufwendigen Begutachtungsverfahren, denn
EU-Recht ist ohne Wenn und Aber zuübernehmen.
Die EU kennt 3 Fehlerkategorien (geringfügig, erheblich, gefährlich),
die man ungefähr unseren (leicht, schwer, Gefahr im Verzug) zuordnen
könnte. Eine österreichische Spezialität ist der Vorschriftsmangel,
der eigentlich Angelegenheit der Behörden wäre.
Für private Prüfpersonen ist es immer mit Schwierigkeiten verbunden,
den tatsächlichen Genehmigungszustand eines Fahrzeuges zu eruieren,
zumal ein Zugreifen auf die Genehmigungsdatenbank auch nicht möglich
ist. Wenn es bloß einen Vermerk am Prüfprotokoll (leichter Mangel)
geben würde, ohne demPrüforgan angelastet zu werden, wäre die Sache
weniger schlimm. Ein weiteres Schmankerl heimischer Bürokratie ist
das juristische Doppelpassspiel zwischen Ermächtigtem und geeigneter
Person.
Eine Sache, die bei uns eher stillschweigend läuft, ist die
technische Überwachung historischer Kraftfahrzeuge, für die laut EU
konkrete Prüfanweisungen erstellt werden sollten. Hier wäre ein
eigener Anhang zur PbStV nötig. Man müsste sich auch einmal klar
aussprechen, für wen solche Regelungen gelten, ob für alle vor 1980
oder eben nur als historisch genehmigte. Dem Vernehmen nach werden
alte Fahrzeuge in den Bundesländern nicht einheitlich beurteilt.
Teilweise wäre es laut EU möglich, OBD-Fehlerspeicheraufzeichnungen
auch für die Abgaskontrolle zu verwenden. Ebenso können
Herstellerangaben für die Abgaskontrolle herangezogen werden. Bei
Lärmmessungen ist in Zweifelsfällen eine Messung des Standgeräusches
vorgesehen. Zu all dem bedarf es Unterlagenin den
Genehmigungsdokumenten, die meist nicht einmal die amtlichen
Prüfstellen haben.
Wie auch hierzulande wacht in der EU ein Schutzengelüber den meisten
Fahrzeugen der Landwirtschaft und der Heeresverwaltungen: Die sind
automatisch verkehrssicher und abgasarm. Leichte Anhänger fallen in
der Überwachungsrichtlinie ebenfalls durch den Rost.
Die Richtlinie 2010/48 sollte mit Ende 2011 bereits umgesetzt sein,
höchste Eisenbahn also entsprechende Veranlassungen zu treffen. Dies
betrifft auch die besondere Überprüfung durch die Ämter der
Landesregierungen. Big brother is watching us.