Über zehn Jahre ist es her, dass die (ansonsten kaum in Erinnerung
gebliebene) Verkehrsministerin Dr.
Monika Forstinger die jährliche
§-57a-Überprüfung durch den "3-2-1-Rhythmus" ersetzt hat. Jetzt
könnte die nächste Neuregelung bevorstehen: Bis 2015 möchte
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas die von Land zu Land völlig
unterschiedlichen Prüfintervalle vereinheitlichen. Die erste
Überprüfung soll künftig nach 4 Jahren, eine weitere nach 2 Jahren
und jede weitere Kontrolle dann jährlich stattfinden. Sofern ein
Fahrzeug binnen der ersten 4 Jahre eine Laufleistung von 160.000
Kilometern erreicht, sind eine vom Fahrzeugalter unabhängige
Erstüberprüfung und in der Folge jährliche "Pickerl" vorgesehen.
"60.000 statt 160.000 Kilometer"
Der auf "4-2-1" hinauslaufende EU-Vorschlag bedeutet auf den ersten
Blick eine weitere Verlängerung. "Das ist völlig praxisfremd",
kritisiert Komm.-Rat Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der
Kfz-Techniker. Zu begrüßen sei aber, dass immerhin "der Zusammenhang
zwischen regelmäßigen Überprüfungen und Verkehrssicherheit erkannt
wurde".
Ähnlich äußert sich Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner,
stellvertretender Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels: "Die
geplante Harmonisierung ist ein logischer Schritt gegen die sehr
unterschiedlichen nationalen Regelungen. Im Interesse der
Verkehrssicherheit sollte die jährliche Überprüfung aber sicher
wesentlich früher, etwa schon bei 60.000 bis 80.000 Kilometern,
einsetzen." Sein Denkansatz: Wenn schon "1-1-1" nicht wiederkehrt,
sollte man zumindest die Vielfahrer möglichst häufig in die
Werkstätten bitten. (HAY)