Monika Forstinger die jährliche §-57a-Überprüfung durch den "3-2-1-Rhythmus" ersetzt hat. Jetzt könnte die nächste Neuregelung bevorstehen: Bis 2015 möchte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas die von Land zu Land völlig unterschiedlichen Prüfintervalle vereinheitlichen. Die erste Überprüfung soll künftig nach 4 Jahren, eine weitere nach 2 Jahren und jede weitere Kontrolle dann jährlich stattfinden. Sofern ein Fahrzeug binnen der ersten 4 Jahre eine Laufleistung von 160.000 Kilometern erreicht, sind eine vom Fahrzeugalter unabhängige Erstüberprüfung und in der Folge jährliche "Pickerl" vorgesehen.

"60.000 statt 160.000 Kilometer"

Der auf "4-2-1" hinauslaufende EU-Vorschlag bedeutet auf den ersten Blick eine weitere Verlängerung. "Das ist völlig praxisfremd", kritisiert Komm.-Rat Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker. Zu begrüßen sei aber, dass immerhin "der Zusammenhang zwischen regelmäßigen Überprüfungen und Verkehrssicherheit erkannt wurde".

Ähnlich äußert sich Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner, stellvertretender Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels: "Die geplante Harmonisierung ist ein logischer Schritt gegen die sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen. Im Interesse der Verkehrssicherheit sollte die jährliche Überprüfung aber sicher wesentlich früher, etwa schon bei 60.000 bis 80.000 Kilometern, einsetzen." Sein Denkansatz: Wenn schon "1-1-1" nicht wiederkehrt, sollte man zumindest die Vielfahrer möglichst häufig in die Werkstätten bitten. (HAY)