Die im Vorspann zitierte Bestimmung ist im Maß- und Eichgesetz verankert. Es sieht ferner vor, dass Betreiber von Messanlagen für Öl generell die Zulassungsbestimmungen des Bundesamts für Eich-und Vermessungswesen (BEV) einhalten. Seit der Privatisierung des Eichdienstes fungiert das BEV als Kontrollinstanz und Marktaufsicht. Betriebe, für die diese Bestimmung gilt, sind gehalten, die Messungen von einer akkreditierten Eichstelle vorzunehmen zu lassen.

Das Familienunternehmen KuS in Pichl bei Wels bietet sowohl das Service vor der Eichung als auch die Eichung selbst in einem Schritt an. Kfz-Betriebe ersparen sich dadurch doppelte Anfahrzeiten und Unstimmigkeiten zwischen Service-Unternehmen und Eichdienst. KuS garantiert nach entsprechender Eichvorbereitung die anstandslose Eichung durch einen vom Servicepartner ausgesuchten Eichdienst. Sollte es Schwierigkeiten geben,übernimmt KuS die zusätzlichen Kosten.

Die Verletzung der Eichpflicht, die vom BEVüberwacht wird, kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Die wegen Verstößen verhängten Geldstrafen bewegen sich zwischen 500 und 2.500 Euro.