Wer eine Messanlage für die Weitergabe von Öl betreibt, ist - bei
Strafe - verpflichtet, die Anlage alle zwei Jahre nacheichen zu
lassen.
Die im Vorspann zitierte Bestimmung ist im Maß- und Eichgesetz
verankert. Es sieht ferner vor, dass Betreiber von Messanlagen für Öl
generell die Zulassungsbestimmungen des Bundesamts für Eich-und
Vermessungswesen (BEV) einhalten. Seit der Privatisierung des
Eichdienstes fungiert das BEV als Kontrollinstanz und Marktaufsicht.
Betriebe, für die diese Bestimmung gilt, sind gehalten, die Messungen
von einer akkreditierten Eichstelle vorzunehmen zu lassen.
Das Familienunternehmen KuS in Pichl bei Wels bietet sowohl das
Service vor der Eichung als auch die Eichung selbst in einem Schritt
an. Kfz-Betriebe ersparen sich dadurch doppelte Anfahrzeiten und
Unstimmigkeiten zwischen Service-Unternehmen und Eichdienst. KuS
garantiert nach entsprechender Eichvorbereitung die anstandslose
Eichung durch einen vom Servicepartner ausgesuchten Eichdienst.
Sollte es Schwierigkeiten geben,übernimmt KuS die zusätzlichen
Kosten.
Die Verletzung der Eichpflicht, die vom BEVüberwacht wird, kann
Unternehmen teuer zu stehen kommen. Die wegen Verstößen verhängten
Geldstrafen bewegen sich zwischen 500 und 2.500 Euro.