Die Beschlüsse der Bundesregierung haben die Branche im vergangenen Jahr mehrmals beschäftigt, zwei dieser Themen werden sich 2026 auswirken. Neben der NoVA-Rückvergütung (nächste Seite) hat die Verlängerung der §57a-Intervalle durch das Deregulierungs-Paket für große Aufregung in der Branche gesorgt. So soll für Pkws statt der bisherigen „3-2-1-Regelung“ eine „4-2-2-2-1-Regelung“ gelten. Damit müssten Neufahrzeuge erstmals nach vier Jahren zur Überprüfung.

Nachdem es anfänglich offenbar keine politische Einigung dazu gegeben hatte, kam die Ankündigung für die Branche sehr überraschend und erntete umfassende Kritik: Bundesinnungsmeister MMst. Roman Keglovits-Ackerer spricht von einem „gravierenden Dämpfer“ für Verkehrssicherheit und Umweltschutz. Er verweist auf den deutschen TÜV-Report, wonach jeder dritte Pkw Mängel aufweise. 

„Während wir seitens der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik in Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern aus der Praxis der periodischen Fahrzeug-überprüfung intensiv und positiv hinsichtlich einer Überarbeitung der EU-Richtlinie arbeiten, wird in Österreich ein Vorschlag eingebracht, der jeder Logik widerspricht“, so Keglovits-Ackerer: „Dabei untermauert unser Argumentationskatalog die positiven Aspekte der derzeitigen Regelung.“ 

Sicherheit darf kein Experiment sein

Das System funktioniert: Österreich liegt in der Unfallstatistik rund 20 Prozent unter dem EU-Schnitt und auch die Anzahl der IG-L-Sanierungsgebiete („Luft-Hunderter“) wurde in den vergangenen Jahren reduziert. „Das ist ein klarer Hinweis darauf, dass die regelmäßigen technischen Überprüfungen ihren Zweck erfüllen.“ Die Verlängerung der Intervalle auf 4-2-2-2-1 verbessere gar nichts: „Im Gegenteil: Sie erhöht das Risiko für alle Verkehrsteilnehmer und schwächt ein bewährtes Sicherheitsnetz, das seit Jahren verlässlich wirkt.“ Verkehrssicherheit dürfe kein -politisches Experimentierfeld sein.

„Wir haben der Politik bereits Mitte November unsere Ideen zur Optimierung der §57a-Überprüfung übermittelt, die wirklich zur Entbürokratisierung, Digitalisierung und vor allem zur Transparenz im Sinne aller Beteiligten und der Konsumenten beitragen könnten.“

Laut Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer sind alle legistischen Vorarbeiten abgeschlossen, die Begutachtung steht kurz bevor. Man rechnet mit einer zügigen parlamentarischen Behandlung und einem Beschluss Anfang nächsten Jahres.