Ein zur § 57a-Überprüfung ermächtigter Betrieb handelt im Auftrag der Behörde und muss natürlich exakt arbeiten. „Das betrifft aber nicht nur die Überprüfung selbst, sondern auch die Wartung der Betriebsdaten“, berichtet Markus Singer, Vertriebsleiter Vecos bei ZBD. Damit sind Name des Unternehmens, Adresse, Gesellschaftsform, Gewerbeberechtigung, E‑Mail-Adressen oder Telefonnummern einer Begutachtungsstelle gemeint. „Sehr viele Änderungen werden nicht oder verspätet bekannt gegeben, obwohl die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der unverzüglichen Anzeige an den Landeshauptmann völlig eindeutig sind.“
Daten selbst kontrollieren
„Unter Service/Lizenz können -Begutachtungsstellen in Vecos ihre eigenen Daten jederzeit einsehen. Falsch-einträge oder veraltete Informationen sollten unverzüglich korrigiert werden. „Informieren Sie die zuständige Stelle bei der Landesregierung über die Änderungen“, so Singer. Auch hinsichtlich geeigneter Personen ist Konsequenz erforderlich. „Wenn eine Person den Betrieb verlässt, muss diese in Vecos deaktiviert werden, nicht zuletzt, um Missbrauch zu vermeiden.“
„Achten Sie bitte unbedingt auf die Korrektheit bzw. die sofortige Korrektur bei eventuellen Veränderungen“, rät Singer.
