"Trotz anders lautender jüngster medialer Meldungen ist weiterhin kein einziger Pick-up NoVA-befreit", vermelden die österreichischen Automobilimporteure. Denn Pick-ups würden nur dann steuerbefreit bleiben, wenn sie über eine "einfache Ausstattung" verfügen. Das Finanzministerium habe zwar nun das Kriterium des permanenten Allradantriebs von der Liste gestrichen, die definiert, was unter einer solchen einfachen Ausstattung zu verstehen ist. Allerdings blieben alle anderen "strittigen" Kriterien, wie beheizte Heckfenster oder elektrische Sitzverstellung, weiterhin aufrecht. "Das führt dazu, dass weiterhin nach erstem Realitätscheck bei den betroffenen Marken kein Pick-up in den Genuss der NoVA-Befreiung kommt", erklärt Importeurssprecher Günther Kerle.
Die Branche hofft nun darauf, dass die für 2026 zugesagte Evaluierung der Kriterienliste vorgezogen werde und für eine realistische Definition der Kriterien sorge. "Diese sollte sich am Markt orientieren, um Betrieben diese Fahrzeuge als Arbeitsgeräte – wie ursprünglich von der Politik zugesagt – NoVA-befreit zur Verfügung zu stellen", ergänzt Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der Wirtschaftskammer.