Dieser Wert wird auf Basis der vergangenen Strompreise festgelegt und erhöht sich von 33,182 Cent/kWh (2024) auf 35,889 Cent/kWh (2025).

 Eine deutliche Steigerung, die nach den folgenden Kriterien ermittelt wurde: Die exakten Kosten zur Verrechnung werden auf Basis des von der E-Control für das erste Halbjahr des vorherigen Kalenderjahres festgelegten durchschnittlichen Strom-Gesamtpreises (Cent pro kWh) der Haushaltspreise (öffentliches Netz) basierend auf dem Datenstand September im Kalenderjahr des Beobachtungszeitraumes ermittelt.

 Mit entsprechendem Nachweis kann der Arbeitnehmer diese Kosten dem Arbeitgeber verrechnen.