Die österreichische Bundesregierung hat im Ministerrat ein ressortübergreifendes Maßnahmenpaket – 113 Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie – beschlossen. Eine dieser Maßnahmen betrifft auch eine Änderung der §57a-Überprüfungen. Demnach soll sich das Prüfungsintervall für Pkw von der derzeitigen „3-2-1-Regelung“ auf die „4-2-2-2-1-Regelung“ verlängern.
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