Konkret stelle sich die Frage, wie es um den Datenschutz und die Rechte der Konsumenten bestellt sei, erklärte GSV-Generalsekretär Dipl.-Ing. Mario Rohracher. Europäische Gesetzgebung dazu gebe es, unter anderem die EU-Datenverordnung (Data Act). Diese habe einen sektorübergreifenden Rechtsrahmen und werfe generell viele Fragen auf, wie Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. von der Universität Wien ausführte. Auf die unterschiedlichen Datenarten ging Peter Geffers von Ford in Deutschland ein: "Wir sammeln nicht ständig und wir sammeln nicht alles."

Der Zugang zu Fahrzeugdaten wird seitens der Fahrzeughersteller gerne mit dem Argument Cybersicherheit "erschwert". Cybersicherheits-Management-Systeme seien seit 2022 bzw. 2024 aber verpflichtend, teilte Dr. Klaus Kainrath von Magna Steyr hin. ÖAMTC-Direktor Dipl.-Ing. Oliver Schmerold verwies seinerseits einmal mehr auf die Schwierigkeiten für Dritte, einen hürdenlosen Zugang zu Fahrzeugdaten zu erhalten, und forderte erneut eine sektorspezifische EU-Datengesetzgebung.

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