Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen österreichische Gemeinden eine Möglichkeit erhalten, ihre Verkehrsflächen mit Kameras zu überwachen. Bei einem Pressetermin hat der ÖAMTC eine Reihe an Befürchtungen geäußert und einen "sinnvollen Alternativvorschlag" angekündigt.

Ein Problem ortet Bernhard Wiesinger, Leiter Interessenvertretung, in der Ungewissheit darüber, wann und wo eine Kameraüberwachung zulässig sein soll. "Die StVO-Novelle erlaubt den Gemeinden eine Kameraüberwachung fast aller Fahrverbote und weiterer Verkehrsbeschränkungen." Trotz einer nötigen Prüfung der Notwendigkeit sei die Hürden für Gemeinden zu niedrig - nicht zuletzt, weil es ja "auch um Einnahmen" gehe.

Zusätzlich bemängelt Wiesinger das Fehlen einheitlicher Vorgaben. So könne jeder Ort eigene Ideen zur Verkehrsberuhigung entwickeln, dadurch sei "Chaos vorprogrammiert". Was wiederum befürchten lasse, dass es zu ungerechtfertigten Strafen und dadurch zu einem Anstieg der gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen werde.

Laut einer Online-Befragung lehnten laut Wiesinger 57 Prozent der Österreicher kameraüberwachte Verkehrsbeschränkungen ab. Allerdings befürworten sie 57 Prozent jener Österreicher, welche in Innenstädten wohnen. "Eine klare 'Not in my backyard'-Haltung" ortet Wiesinger.

Der ÖAMTC lehne ein kameraüberwachtes Zentrums-Zonenmodell, wie es etwa für die Wiener Innenstadt geplant ist, zwar nicht kategorisch ab, aber: "Es muss klar sein, wo und unter welchen Umständen eine Kameraüberwachung möglich ist. Außerdem braucht es einheitliche Ausnahmeregelungen. Alles andere untergräbt die Akzeptanz dieser Verkehrsregeln."