Das in Österreich seit vielen Jahren bestehende und bewährte System der regelmäßigen Fahrzeugüberprüfung nach §57a, 3-2-1, soll einer Neuregelung in 4-2-2-2-1 weichen. Zu diesem Vorschlag hagelt es aus der Kfz-Branche aus allen Richtungen Kritik. Ins Treffen werden vor allem Sicherheitsbedenken geführt. „Werkstätten stoßen bei Routinekontrollen regelmäßig auf sicherheitsrelevante Mängel an Bremsen, Lenkung und Fahrwerk. Defekte, die Laien oft gar nicht bemerken“, gibt VFT-Obmann Martin Brachmann zu bedenken.
Fahrzeuge regelmäßig überprüfen
Ohne engmaschige technische Prüfungen würden viele dieser Risiken im Straßenverkehr unsichtbar bleiben. Leidtragende im Falle von technischem Versagen wären (schwächere) Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Fußgänger oder Radfahrer. Für den VFT-Obmann hat die geplante Änderung bei den Prüf-intervallen auch nichts mit „Bürokratieabbau“ zu tun. Der eigentliche Auftrag technischer Überprüfungen werde von der Politik verkannt: „Es geht nicht um Papierkram, es geht um Prävention und Lebensschutz.“ Aus diesem Grund spricht sich der VFT für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus: „Die regelmäßige Durchführung der §57a-Überprüfung ist keine Last, sondern Verantwortung. Ein unverzichtbarer Beitrag zur Verkehrssicherheit aller“, stellt Brachmann klar.
