Die neue Förderung betrifft allerdings, anders als in Österreich wo auch Private eine Förderung beantragen können, nur Dienstwagenfahrer. Denn im Haushaltsentwurf 2025, der nächste Woche zur Gänze vorgestellt werden soll, plant die Regierung eine verstärkte Förderung von E-Dienstwagen.

Darin steht unter Punkt 5b „E-Mobilitätsstandort stärken“: „Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis von 70.000 auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge“.

Konkret heißt das, wenn Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Dienstwagen auch privat nutzen, können die Arbeitnehmer dafür pauschal nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises im Monat als geldwerten Vorteil versteuern, wenn es sich um ein E-Auto handelt und der Bruttolistenpreis unter 70.000 Euro liegt. Das schließt allerdings zahlreiche Top-Modelle der deutschen Hersteller aus. Mit der Erhöhung des Deckels auf 95.000 bleibt der 0,25 Prozent-Steuersatz, anstatt der aktuellen 0,5 Prozent die über 70.000 Euro fällig werden würden.

Hoffnung auf "Nachfragepush"

Durch die Erhöhung der Grenze verspricht sich Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) einen Aufschwung, wie er bei einem Event von Mercedes erklärte: „Ich erhoffe mir davon einen Nachfragepush aus den Unternehmen.“ Was in der Theorie nach nicht viel klingt, ist in der Praxis allerdings nicht unerheblich.

Durch die Erhöhung der Grenze öffnet sich die Tür für die elektrischen Top-Modelle der deutschen Hersteller. Bisher waren Fahrzeuge wie der Audi Q6 e-tron oder der vollelektrische BMW i5 kaum unter einem Listenpreis von 70.000 Euro zu bekommen.