Niemand soll sagen, dass sich die Regierung sonderlich beeilt hätte: Denn seit der (für viele überraschenden) Ankündigung auf Seite 20 des türkis-rot-pinken Regierungsprogramms vom 27. Februar, dass es eine „NoVA-Befreiung für alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) ab 01.07.2025“ geben werde, sind ziemlich genau 100 Tage vergangen, bis am 3. Juni im Budgetausschuss der entsprechende Beschluss gefasst wurde.

Nun kam die Meldung, die jenen in der Branche Recht gibt, die sagen, dass „früher alles einfacher“ war. Und in diesem Fall stimmt das sogar: Denn so schön es ist, dass ab 1. Juli die NoVA auf N1-Fahrzeuge tatsächlich fällt, so mühsam ist die Regelung in Bezug auf die Pick-ups. Das betrifft im Jahr rund 3.000 Autos (und 90 Prozent davon werden auf Firmen angemeldet). Kurz rekapituliert: Bis zur überfallsartigen Einführung der NoVA auf leichte Nutzfahrzeuge durch Türkis-Grün mit 1. Juli 2021 galt die Regelung, dass nur jene Pick-ups NoVA-befreit waren, bei denen die Ladefläche zumindest 50 Prozent des Radstands des Fahrzeugs betrug. Das war leicht zu berechnen und den Kunden auch logisch zu erklären.

Und jetzt? Gilt diese Längen-Bestimmung immer noch (was zum Beispiel Fahrzeuge wie den Ford Ranger Raptor ohnehin von der NoVA-Befreiung ausnimmt): Doch zusätzlich haben Politiker in § 2 Abs. 1 Z4 die „einfache Ausstattung“ hineinreklamiert. Doch was bedeutet „einfache Ausstattung“? Klar, dass hochrangige Branchenvertreter von einer „schwammigen Formulierung“ sprechen: Sind Fensterheber schon Luxus? Darf es einen Tempomat geben? Oder ein automatisches Abblendlicht?

Spannende Fragen, zu deren Beantwortung es möglichst rasch eine saubere Liste seitens des Finanzministeriums geben sollte. Denn die Zeit drängt! Spätestens ab 1. Juli brauchen Importeure, Händler und Kunden Klarheit.