Die geplante Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) lege die Grundsätze für die künftige Berechnung der Netzentgelte fest. Die konkrete Tarifverordnung folge im nächsten Schritt. Die neue Netzentgeltstruktur soll laut E-Control ab 1. Jänner 2027 gelten. Nach dem Begutachtungsentwurf der E-Control sollen künftig nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch Leistungsspitzen bei der Berechnung der Netzkosten stärker ins Gewicht fallen. Das könnte öffentliche Ladepunkte und gemeinschaftliche Ladeanlagen in Mehrparteienhäusern belasten. „Öffentliche AC-Ladepunkte (mit 11 und 22 kW Leistung) sind für viele Menschen ohne eigene Wallbox unverzichtbar. Werden geringe Auslastung und jederzeit verfügbare Ladeleistung durch hohe Leistungspreise bestraft, drohen weniger Standorte und höhere Ladekosten“, sagt BEÖ-Vorsitzender Andreas Reinhardt. Nach Angaben des BEÖ seien bis zu 50% der öffentlichen Ladepunkte von den geplanten Änderungen betroffen. Besonders Standorte in Wohngebieten, im ländlichen Raum und an weniger frequentierten Orten könnten dadurch unwirtschaftlich werden. Damit drohten Lücken in der flächendeckenden Grundversorgung, während sich Investitionen auf wenige stark frequentierte Ladehubs konzentrierten.

BEÖ sieht Risken

Auslöser der Kritik sei, dass künftig stärker die gleichzeitig aus dem Netz bezogene Leistung einer Ladestation berücksichtigt werden soll. Auf Netzebene 7, also im Niederspannungsnetz für Haushalte, kleinere Betriebe und viele Ladestationen, sei für den Leistungsanteil über 10 kW ein höherer Preis vorgesehen.  Die endgültigen Tarife stünden allerdings noch nicht fest. Auch bei Ladeanlagen in Mehrparteienhäusern sieht der BEÖ Risiken. Gemeinschaftsanlagen mit Lastmanagement verteilten die verfügbare Leistung auf mehrere Fahrzeuge. Sie reduzierten Stromspitzen und entlasteten damit das Netz. Trotzdem könnten sie teurer werden als einzelne, nicht gemeinsam gesteuerte Wallboxen.  „Es wäre widersinnig, wenn eine intelligent gesteuerte Gemeinschaftsanlage teurer wird als zahlreiche ungeregelte Einzelanschlüsse. Netzdienliches Verhalten muss belohnt werden“, sagt BEÖ-Experte Roman Itzinger. Leistungsspitzen von Wohnungen und Ladeanlagen sollten nicht einfach addiert werden, wenn sie zu unterschiedlichen Zeiten auftreten. Der BEÖ schlägt vor, die tatsächlich gemessene Spitzenleistung am gemeinsamen Hausanschluss zu verrechnen. Darüber hinaus fordert der BEÖ, flexible Ladevorgänge stärker zu berücksichtigen. Wer sein Fahrzeug zu netzfreundlichen Zeiten lade oder die Ladeleistung an die aktuelle Netzauslastung anpasse, soll davon auch bei den Netzkosten profitieren. Dadurch könnten vorhandene Netzkapazitäten besser genutzt und zusätzliche Belastungsspitzen vermieden werden.