Schon seit Längerem pochen Verbände und Interessenorganisationen, etwa der VFT – Verband der freien Kfz-Teile-Fachhändler oder die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik, auf eine sektorspezifische Daten-Gesetzgebung der Europäischen Union. Der ÖAMTC springt jetzt auf diesen Zug auf und will die „Macht“ seiner Mitglieder dafür verwenden, dieser Forderung mehr Nachdruck zu verleihen.

Diagnose braucht Daten
Hintergrund für den Club bildet der Umstand, dass in 40 Prozent der jährlich rund 1,4 Millionen Pannenfälle Diagnosegeräte für die Fehlersuche im Fahrzeug zum Einsatz kommen. Auch die dort hinterlegte Software ist vom freien Zugang zu den im Fahrzeug generierten (Echtzeit-)Daten abhängig. Generell ist der Zugang zu Daten von allen Geräten und damit auch Fahrzeugen im EU Data-Act, der im Herbst 2023 beschlossen wurde, geregelt. „Diese Regelung kommt relativ spät und ist zu unspezifisch“, kritisiert ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold.

Eine sektorspezifische Datengesetzgebung, die den Besonderheiten des automobilen Marktes Rechnung trage, sei notwendig, so Schmerold. Zu diesem Zweck hat der ÖAMTC am 29. April 2024 eine Unterstützungsaktion unter seinen Mitgliedern gestartet. Bei jedem Pannenfall übergibt der Pannenfahrer dem Mitglied einen Musterbrief, der diesen ausfüllen, unterschreiben und damit an die EU-Kommission richten kann. Der Club sammelt diese Briefe ein und schickt sie einzeln direkt an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Die Aktion läuft 5 Wochen und endet mit der Europawahl 2024 (6. bis 9. Juni 2024). Aufgerufen sind neben den Mitgliedern alle Interessierten, Informationen stehen unter www.oeamtc.at/datenausdemauto bereit.

„Das Datenschutzargument der Fahrzeughersteller erschwert die Diagnosemöglichkeiten“, erklärt Harald Feichtiger, stv. Leiter der ÖAMTC-Pannenhilfe. Zudem würden sich die Hersteller den Zugang zu Fahrzeugdaten gut bezahlen lassen.

Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, merkt an, dass der Weg zu einer sektorspezifischen Datengesetzgebung schon vorgezeichnet war, der Gesetzgebungsprozess aber knapp vor Weihnachten 2023, nach „Intervention der Fahrzeughersteller“, so Wiesinger, gestoppt worden sei.