Die stark wachsende E-Mobilität bringt neue Anforderungen an die Werkstätten bei Wartung und Reparatur, aber auch bei der Übernahme beschädigter Fahrzeuge. In Zusammenarbeit mit Saubermacher Battery Services hat Jurist Dr. Fritz Knöbl die Anforderungen analysiert.
Dabei ist das Thema ebenso umfassend wie wichtig, Unterstützung durch externe Partner empfehlenswert. „Am besten sollte man sich um Lösungen aus einer Hand umsehen“, erklärt man etwa bei Saubermacher Battery Services. Dazu gehören nicht nur technische Maßnahmen für Arbeitsschutz, Abwasserentsorgung oder Fluchtwege etc. Ebenso erforderlich sind die behördlichen Genehmigungen sowie die Anpassung des Versicherungsschutzes an den neuen Arbeitsumfang.
E-Mobilität betrifft alle Werkstätten
Mit Vollhybrid, Plug-in-Hybrid oder reinem Elektroantrieb nimmt die Zahl der Fahrzeuge mit Hochvolt-Komponenten in den Werkstätten laufend zu. Kfz-Betriebe sollten mangels betrieblicher Genehmigung aber nicht auf dieses Geschäft verzichten.