Auch im neuen Jahr gibt es für Autofahrer einige Änderungen. Mit der 1-Tages-Vignette wurde eine völlig neue Vignetten-Kategorie eingeführt. Die neue Vignette kostet 8,60 Euro für Pkw und 2,40 Euro für Motorräder. Allerdings wird es diese neue Kategorie nur digital geben.
Bei der Jahresvignette ändert sich außer die Farbe, Sonnengelb, nichts. Denn auch der Preis bleibt mit 96,40 Euro so, wie schon 2023. Sie wurde nicht an die Inflation angepasst. Weiter bestehen bleiben die Kategorien 10 Tage (11,50 Euro) sowie 2 Monate (28,90 Euro).
Raserei: Beschlagnahmung, Abnahme und Versteigerung
Teuer und vor allem aufwändig wird es künftig für Autofahrer, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten wollen. Denn ab März 2024 kann das Auto im Fall einer extremen Geschwindigkeitsübertretung von der Behörde beschlagnahmt und weiters sogar versteigert werden. Konkret betrifft es jene Raser, die im Ortsgebiet mit 60 km/h und außerorts mit 70 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt werden.
Dabei gibt es zwei Eskalationsstufen. Wenn Raser mehrmals mit stark überhöhter Geschwindigkeit erwischt werden, droht nach einer zeitlich begrenzten Beschlagnahmung die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeuges.
Bei Autofahrern die mit 80 km/h im Ortsgebiet oder 90 km/h außerorts zu schnell geblitzt wurden, reicht auch bereits ein Vorfall für eine Abnahme und Versteigerung des Autos.
Autokauf wird auch 2024 teurer
Seit 1. Jänner ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) durch zwei Maßnahmen verschärft worden: der Grenzwert für CO2-Emissionen wurde gesenkt und der Höchststeuersatz wurde angehoben. Für Auto-Neukäufer wird es also erneut teurer, ein Fahrzeug zu kaufen.
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Für Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) wird der Grenzwert der CO2-Emissionen (CO2-Abzugsbetrag) um fünf Punkte auf 97 Gramm pro Kilometer reduziert. Zudem sinkt die Malusgrenzwert auf 155 g/km und der Malusbetrag sowie der Höchststeuersatz steigen auf 80 Euro bzw. 80 Prozent.
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Auch für die Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) wird es Änderungen geben. So liegt der CO2-Abzugsbetrag künftig bei 150g pro Kilometer. Der Malusgrenzwert ist künftig bei 208 g/km, der Höchststeuersatz steigt auf 80 Prozent und der Malusbetrag wird 80 Euro betragen.
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Für Motorräder gilt künftig ein CO2-Abzugsbetrag von 150g pro Kilometer. Der Malusgrenzwert beträgt künftig 208 g/km. Der Höchststeuersatz steigt auf 80 Prozent und auch hier wird der Malusbetrag 80 Euro betragen. Fahrzeuge, die einen CO2-Emissionswert von 0g/km aufweisen, sind weiterhin von der NoVA befreit.
Auch die motorbezogene Versicherungssteuer wurde per 1. Jänner 2024 angepasst. Künftig sinkt der CO2-Freibetrag um 3 g/km. Der CO2-Freibetrag liegt künftig bei 103 g/km, der Leistungsfreibetrag wurde um 1 kW pro Jahr verringert und beträgt daher seit 1. Jänner 61 kW.
In Sachen CO2-Steuer, die seit Oktober 2022 gilt und bis 2025 sukzessive erhöht wird, gibt es ebenfalls eine Neuerung. Während die Tonne 2023 noch 32,50 Euro kostete, erhöhte sich der Betrag 2024 auf 45 Euro je Tonne CO2. Das betrifft Verbraucher vor allem beim Tanken. Laut ÖAMTC beträgt der Preisanstieg bei Benzin ca. 3,5 Cent pro Liter, bei Diesel sollen es ca. 3,7 Cent je Liter sein.
Bestimmte Assistenzsystem ab Juli verpflichtend
Nach der EU-Typengenehmigungs-Verordnung müssen ab 6. Juli 2024 alle erstmals zugelassenen Fahrzeuge in Österreich verpflichtend mit einigen Assistenzsystemen ausgestattet sein.
So gehören künftig Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent und Notbremslicht zur Grundausstattung. Zudem sind auch Müdigkeitswarner künftig verpflichtend, um die Fahrtüchtigkeit des Fahrers zu kontrollieren.
Außerdem sammelt das Fahrzeug künftig auch anonymisierte Daten im Falle eines Unfalles. So sollen verschiedene Parameter vor, während und nach einem Aufprall automatisch aufgezeichnet und anonymisiert abgelegt werden. Diese Daten dienen der Unfallforschung und geben keine Rückschlüsse auf Fahrzeug, Lenker oder Halter. Eine Deaktivierung ist nicht möglich.
Auch die sogenannten „Alkolocks“ sind in der Verordnung ein Thema. Künftig müssen die Fahrzeuge eine Schnittstelle eingebaut haben, die ein Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre erleichtern.
In Österreich wird E-Mobilität weiterhin gefördert
Anders als in Deutschland wird es 2024 in Österreich weiterhin eine Förderung der Elektromobilität geben. Dafür sind 114,5 Millionen Euro im Fördertopf, welcher sich aus dem E-Mobilitätsbonusanteil des Klimaschutzministeriums sowie dem Anteil der Auto- und Zweiradimporteure zusammensetzt.
Privatpersonen erhalten beim Kauf eines Elektroautos bis zu 5.000 Euro, der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 2.300 Euro unterstützt. Zudem wird es für private Wallboxen und Ladekabel eine Förderung von 600 Euro geben. Für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gibt es eine Förderung von bis zu 1.800 Euro. Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert.