Geplant ist, dass künftig bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und mehr als 70 km/h außerorts ein Verfallsverfahren eingeleitet wird. Ab 80 km/h (Ortsgebiet) und 90 km/h (Freiland) soll dieser Vorgang auch schon an Ort und Stelle möglich sein.
„Unbelehrbare Hobby-Motorsportlerinnen und -motorsportler haben auf der Straße nichts verloren.Ob die Beschlagnahmung des Fahrzeugs aber die richtige Maßnahme ist, bleibt abzuwarten, da der Führerschein ja nicht dauerhaft verfällt und die Fahrerin oder der Fahrer mit einem anderen Fahrzeug weiterfahren kann. Außerdem sehen wir verfassungsrechtliche Probleme bei diesem Vorhaben“, so Komm.-Rat Mag. Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär, anlässlich des nun präsentierten Ministerrats-Beschlusses.
Die Fahrzeugbeschlagnahmung ist ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht, wie Kumnig ausführt: „Besonders zu kritisieren ist, dass in der derzeit vorliegenden Novelle die Exekutive ein Verfallsverfahren einleitet, und nicht – wie übrigens in anderen europäischen Ländern – ein Gericht. Es ist damit zu rechnen, dass dies zu langwierigen Gerichtsverfahren führen wird.“