Das Thema Agentursystem ist seit Jahren immer wieder modern gewesen, dann wurde es wieder vergessen, aber jetzt geht es damit richtig los“, sagt Rechtsanwalt Mag. Vincent Schneider. „Allen ist dabei ein bisschen mulmig, den Händlern ist besonders mulmig“, so Schneider weiter. Doch der Rechtsanwalt beruhigt: „Ich glaube, in ein paar Jahren werden wir hier stehen und sagen, so schlimm war es gar nicht.“ Für beide Seiten gebe es beim Agentursystem Vor- und Nachteile. „Der Vorteil des Agenten ist, dass er die Fahrzeuge nicht einkaufen muss“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Wendelin Moritz. Dadurch treffe ihn auch das Absatzrisiko nicht mehr, allerdings habe er das Risiko, nicht genug zu verkaufen und dadurch weniger Provision zu erhalten. Generell sei es in Sachen Agenturvertrieb und der damit einhergehenden Diskussion wichtig, zwischen „echten“ und „unechten“ Agenten zu unterscheiden, sagt Moritz. Ein „echter“ Agent dürfe nämlich keine vertrags- oder marktspezifischen Risiken tragen. Ein weiteres großes Thema sei die Preisgestaltung, erklärt Schneider: „Für den Vertragshändler kann der Importeur vielleicht einen Höchstpreis festlegen, aber sicher keinen Mindestverkaufspreis. Anders ist es beim Agenten. Weil es das Geschäft des Importeurs ist, kann der Agent nicht zulasten des Importeurs einen Nachlass geben.“