Die Nachrüstung von Anhängevorrichtungen bei Elektrofahrzeugen -sei es nur für einen Fahrradträger, um damit die geliebten Fahrräder mit zu Ausflügen oder in den Urlaub nehmen zu können. Das ist CO2-neutrale Mobilität at its best!"
So beschreibt Dipl.-HTL-Ing. Christian Kubik, MBA, Prokurist und Bereichsleiter Fahrzeugtechnik&Typgenehmigung bei der TÜV Austria, wie TÜV Austria E-Mobilisten helfen kann, welche ihren Stromer auch als Lastentransporter nutzen wollen, das Angebot auf dem Markt aber nichts Passendes herzugeben scheint. Gerade bei "älteren" E-Fahrzeugmodellen wurden Anhängerkupplungen und die Möglichkeit der Nutzung als Zugfahrzeug recht stiefmütterlich behandelt. "Anhängevorrichtungen an Elektrofahrzeuge sind nach Festigkeitsprüfungen durch TÜV Austria Automotive nachtypisierbar", so Kubik.
Auflastung erhöht E-Förderung
Auch für professionelle Anwendungen lohnt es sich oft, über eine Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Elektrofahrzeugs nachzudenken, steigt dadurch doch auch die Förderung. Dies ist etwa beim Nissan e-NV200 der Fall, wo eine solche Erhöhung durch den TÜV möglich war. "Damit steigt dieFörderung beim Kauf des Fahrzeuges bzw. können durch die erhöhte Nutzlast die Einsatzzwecke der Fahrzeuge erweitert werden." Für die Auflastung wurden umfassende Praxis-Tests durchgeführt und auch eine Räder-Reifen-Kombination mit höherer Traglast montiert.