Die mit 1. Jänner 2022 gültige, neue Gewährleistungsregelung hat entsprechende Auswirkungen auf den Fahrzeughandel. "Mit der neuen Gesetzgebung wird die Beweislastumkehr von 6 auf 12 Monate verlängert", berichtet Mag. Michael Erb, Direktor CEE bei Real Garant. "War es schon die ersten 6 Monate schwierig, dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat, wird es in 12 Monaten natürlich nicht einfacher."
Kein Problem dank Garantie
"Für seriöse Händler sollte das kein Problem darstellen, weil man sich mit Garantielösungen bestens absichern kann", erklärt Erb. Händler die mit Garantie arbeiten, haben schon heute kaum Themen mit der Gewährleistung und verfügen zudem über mehr zufriedene Kunden in der Werkstätte. Besonders schwierig gestalten sich schon bisher Schadensfälle bei Fahrzeugen, die nicht in der Umgebung des Betriebes verkauft wurden und bei anderen Werkstätten repariert werden müssen. "Auch hier sind die ausliefernden Händler durch die Garantie deutlich besser abgesichert."
„Nicht auf jeder Hochzeit tanzen“
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