Sie verfügen über eine deutlich längere Lebensdauer, vor allem aber zeichnen sie sich durch höhere Lichtqualität aus. „Eine möglichst große Verbreitung wäre daher im Sinne der Verkehrssicherheit wünschenswert“, so ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Für noch nicht serienmäßig mit LED ausgestattete Fahrzeuge gibt es dafür ab sofort eine neue und vergleichsweise günstige Möglichkeit: Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat die bereits 2020 erteilte Genehmigung des deutschen Kraftfahrbundesamts (KBA) nun anerkannt und Nachrüstlösungen für Österreich erlaubt.
Damit sei ein erster, wichtiger Schritt gesetzt – der ÖAMTC fordere immerhin bereits seit 2017 eine legale Nachrüstmöglichkeit für alle Halogen-Lampen im Fahrzeugbereich. „Noch gibt es allerdings Einschränkungen, denn die Zulassung gilt nicht generell, sondern nur für bestimmte Kfz-Modelle“, so Kerbl. Neben einigen Exoten sind auch weit verbreitete Fahrzeuge wie VW Passat, Ford Mondeo oder Audi A3 dabei. „Man sollte sich vor dem Kauf also unbedingt informieren, ob die Nachrüstung für das eigene Auto überhaupt erlaubt ist. Und selbst wenn das der Fall ist, ist derzeit eine schriftliche Bestätigung über die Genehmigung im Auto mitzuführen. Es empfiehlt sich daher, vorher Rat einzuholen – beispielsweise bei der technischen Beratung des ÖAMTC." Eine aktuelle Liste der zugelassenen Fahrzeuge gibt es übrigens auf der Website des Mobilitätsclubs unter www.oeamtc.at.
Derzeit sei Osram der einzige Hersteller, der mit der Night Breaker LED eine zugelassene Nachrüstlösung anbiete. Bei einem Test durch den Mobilitätsclub schnitt dessen Leuchtmittel im Vergleich zum klassischen Halogen-Scheinwerfer sehr gut ab. „Das deutlich weißere LED-Licht leuchtet die Fahrbahn wesentlich heller aus und ermöglicht damit die raschere Erkennung von Hindernissen auf der Straße oder am Fahrbahnrand“, so Kerbl. "Von daher sollte sich jeder, der ein dafür zugelassenes Fahrzeug hat, das noch nicht mit LED ausgestattet ist, die Anschaffung überlegen."