Im Sommer soll das neue Gewährleistungsgesetz in Kraft treten, das eine verlängerte Beweislastumkehr von 6 auf 12 Monate vorsieht. "Wir sehen das positiv. Die Händler sollten die Werbetrommel rühren, denn die neue Regelung verändert den Abstand zum Privatmarkt noch stärker", so Mag. Michael Erb, Director CEE der Real Garant Versicherung AG: "Damit hat der Kunde jetzt noch mehr Grund, beim Fahrzeughandel statt bei Privat zu kaufen."

Für den Markenhändler sollte sich durch die neue Gewährleistungsregelung mit 12 statt 6 Monaten Beweislastumkehr nicht viel ändern. "Die meisten Händler sind ohnehin schon versichert. Eine Garantielaufzeit von 12 Monaten ist heute Usus." Zudem ist die Deckung der Garantie-Versicherung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch die Qualität der Fahrzeuge befindet sich mittlerweile auf einem sehr hohen Level. "Bei vernünftiger Aufbereitung sollte es wenig Überraschung geben", ist Erb überzeugt.


Real Garant gut vorbereitet
Aus der Perspektive von Real Garant ist für die neue Gewährleistungsregelung keine Anpassung der Versicherungslösungen nötig. Die Laufzeit beträgt bei jedem Produkt zumindest 12 Monate, die Deckung ist dementsprechend umfassend. "Wir stehen den neuen Entwicklungen positiv gegenüber," so Erb abschließend.