Nachdem die Meisterprüfungsordnungen für Karosseriebautechnik und Karosserielackiertechnik sowie Kraftfahrzeugtechnik rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes kundgemacht wurden, sind die neuen Meisterprüfungen auf Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) einem Bachelor-Studium gleichgestellt.

Der Qualifikationsstandard in den Meisterprüfungsordnungen stellt die Grundlage für die dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar, und diese treten mit einer Übergangsregelung von 12 Monaten am 1. Mai 2021 in Kraft. 

„Mein Dank geht an alle Berufsgruppen, die an den Meisterprüfungsordnungen mitgearbeitet haben, speziell an die Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker, Kraftfahrzeugtechnik und Metalltechnik für Land- und Baumaschinen. Somit erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt, um moderne und technisch zeitgemäße Berufe zu entwickeln“, freut sich MMst. Roman Keglovits-Ackerer BA, Bundesinnungsmeister-Stv. Fahrzeugtechnik.