Besonders der Punkt, dass die Normverbrauchsabgabe (NoVA) mit 1. Juli 2021 dann auch für alle Fahrzeuge zur Personen-und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen gültig wird, d. h. auch für leichte Nutzfahrzeuge wie Pick-ups und Transporter, sorgt bei den Unternehmen, aber auch bei den Autohäusern für großen Unmut. "Wurde bisher partnerschaftlich
über solche Themen diskutiert und gab es Lösungen, mit denen alle leben konnten, so wird hier einseitig nicht nur gegen die Kfz-Branche gehandelt, sondern dieser Schritt trifft Unternehmer und Bevölkerung gleichermaßen hart. Hier passiert ein Schnellschuss, der fehlerbehaftet ist, weil sie (dieRegierung, Anm.) von der Branche keine Ahnung haben", formuliert es Bundesgremialobmann (des Fahrzeughandels) Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner.
Die Details der Neugestaltung
War bisher nur der geschaffene Steuererhöhungsautomatismus - neben der NoVA auch bei der motorbezogenen Versicherung -von 1 Prozent mit dem Jahreswechsel zu berücksichtigen, so bringt der 1. Juli deutliche Verschärfungen, die von der Bundesregierung als Ökologisierung formuliert werden: Man wolle die "großen Stinker" stärker zur Kasse bitten, während die Förderungen für elektrifizierte Fahrzeuge weiterhin für einen gewissen Lenkungseffekt sorgen sollen.
- Bei Pkws erfolgt eine Absenkung des Malus- Grenzwertes, die Erhöhung des Malus-Betrags und des Höchststeuersatzes.
- Bei den Motorrädern wird der Höchststeuersatz von 20 auf 30 Prozent angehoben
- Auch die Klein-Lkws (Klasse N1) werden NoVA-pflichtig.
Zudem wurde eine Übergangsregelung verankert, dass für Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 vorliegt und eine Auslieferung bis 31. Oktober 2021 erfolgt, die bis 30. Juni 2021 geltende Rechtslage in Anspruch genommen werden kann.
Spürbare Verteuerungen treffen viele
Errechnet der ÖAMTC beispielsweise für ein klassisches Familienauto wie den VW Sharan Family 1,4 TSI (7 Sitze, 110 kW, 181 g CO2/km, Nettopreis ca. 28.400 Euro) für das Jahr 2021 eine Steigerung um 284 Euro, sind es 2022 schon 568 Euro, 2023 bereits 1.622 Euround 2024 mit 3.216 Euro fast eine Verdoppelung gegenüber dem Jahr 2020. Seitens der Nutzfahrzeug-Importeure sieht man mit der nun kommenden NoVA-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge Mehrkosten im 5-stelligen Bereich auf die Unternehmen zukommen. So wird etwa für einen Fiat Ducato (Fahrgestell L4 35 Maxi Doppelkabine Dreiseitenkipper 2.3 Multijet 180), wo 2020 noch keine NoVA zu entrichten ist, für das Jahr 2021 schon 14.553,70 Euro und im Jahr 2024 bereits 21.281,80 Euro errechnet. Wie eine Umfrage des Fuhrparkverbandes Austria (FVA) zeigt, planen 60 Prozent der befragten Unternehmen, dass sie die Kosten an die Kunden weitergeben wollen, und 66 Prozent denken, nun die Fahrzeuge länger zu nutzen. 22 Prozent können sich eine Zulassung der Fahrzeuge im Ausland vorstellen. Daher plädieren 92 Prozent der FVA-Befragung für eine Vorsteuerabzugsfähigkeit aller betrieblich genutzten Fahrzeuge.
Mineralölsteuer anstatt Normverbrauchsabgabe
Als Lösungsansatz für das "NoVA-Dilemma" schlägt der Verband Österreichischer Kraftfahrzeug-Betriebe (VÖK) vor, für eine ökologischere Treffsicherheit die NoVA komplett abzuschaffen und dafür die Mineralölsteuer anzupassen, damit jene die Steuer zahlen, die ihr Fahrzeug auch nutzen. VÖK-Obmann Stefan Hutschinski kommentiert es trocken: "Themenverfehlung - hinsetzen - nicht genügend!" Es soll aber auch eine Motivation für Fahrzeugnutzer geschaffen werden, um neue und treibstoffsparende Fahrzeuge in Betrieb zu nehmen. Einen weiteren Rückschlag,nachdem moderne Lkws mit Verbrennungsmotor aus der Investitionsprämie explizit ausgenommen wurden, sieht auch der Fachverband der Güterbeförderer: "Ein nächster Rückschlag in einem mörderischen Verdrängungswettbewerb."
Weiterhin unverändert bleibt die Regelung für die Vorführfahrzeuge und Tageszulassungen, wie der Initiativantrag sichtbar macht: Es sind "Vorführkraftfahrzeuge von Fahrzeughändlern sowie Kraftfahrzeuge, die auf den Fahrzeughändler zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden (sogenannte "Tageszulassung"), wenn die Zulassung nicht länger als drei Monate dauert. Wird dieser Zeitraum überschritten, entsteht die Steuerpflicht gemäß § 1 Z 3 lit. b mit dem Tag der Überschreitung. Für diese Kraftfahrzeuge ist §6 Abs. 8 nicht anwendbar."
Vorziehkäufe im 1. Halbjahr
Bei Österreichs größtem Händler, der Porsche Holding, rechnet etwa Dr. Hans Peter Schützinger nach Vorziehkäufen im 1. Halbjahr, vor allem bei den leichten Nutzfahrzeugen, im 2. Halbjahr mit einer gedämpften Marktentwicklung. Markus Wildeis, Geschäftsführer von FCA Austria, sieht durch die neue Steuer eine massive Mehrbelastung für die Wirtschaft -80 Prozent der Kunden im Segment N1 sind Unternehmen -und beziffert die jährlichen Mehrkosten bei rund 100 Millionen Euro.