Unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen (Masken, Desinfektion, Abstand) dürfen ab 14.4. auch die Zulassungsstellen wieder geöffnet haben. Bislang waren Anmeldungen nur in Notsituationen möglich.
Damit ist eine für den Fahrzeughandel essentielle Voraussetzung gegeben. Das betrifft vor allem die Zulassung bereits verkaufter Fahrzeuge, um die Liquidität der Betriebe zu sichern. •