Beim Reportage-Termin in einem oberösterreichischen Autohaus wird "en passant" folgende Anekdote erzählt: Als man die Lackierkabine erneuern wollte, erfuhr man, dass dies nicht möglich sei. Grund: Die Flächenwidmung des Grundstücks, auf dem der Betrieb steht, war geändert worden. Eine diesbezügliche Verständigung habe man wohl übersehen. Ärgerlicher Einzelfall oder Symptom für die überbordende Bürokratie, die Unternehmern hierzulande das Leben schwer macht?

Wer genehmigt was?
Bei den Wirtschaftskammern bietet man Unternehmern Beratung und Unterstützung in Sachen Standort. So finden in der WKNÖ etwa regelmäßig Sprechtage für Fragen rund um die Betriebsanlagengenehmigung (BAG) statt (wko.at/noe/bag). Hier betont man, dass Gründer, aber auch Betriebe, die neu oder umbauen wollen, mit 3 Instanzen reden sollten: Die Baubehörde (meist derBürgermeister), die Gewerbebehörde ( Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat) - und die Nachbarn, die im Gewerbeverfahren Parteistellung haben.

Während die Flächenwidmung Sache der Gemeinde ist, sind die Grundlagen der BAG überall in Österreich gleich. Hier wird geprüft, ob der geplante Betrieb Nachbarn, aber auch Kunden, Arbeitnehmer oder die Umwelt beeinträchtigen könnte -etwa durch Lärm, Gerüche oder Abluft. Ist das der Fall, wird eine BAG benötigt. Sie wird anhand von Plänen, Maschinenlisten und anderen Unterlagen erteilt. Betrieben darf dann das werden, was genehmigt wurde -und auch der gleichwertige Ersatz, etwa bei neuen Maschinen. Wenn sich jedoch -etwa durch die Anschaffung einer neuen Anlage -die Kundenfrequenz amStandort erhöht, muss die Anschaffung "angezeigt" werden. Es gilt: Wenn "Emissionsneutralität zur Nachbarschaft" gegeben ist, besteht keine Anzeigepflicht der Erneuerung.

Die BAG nach dem "ordentlichen" Verfahren schließt eine spätere zivilrechtliche Konfrontation aus: Der Unternehmer -aber auch ein Nachfolger bzw. Käufer des Betriebs -kann darauf vertrauen, mit der genehmigten Anlage arbeiten zu dürfen. Seit einigen Jahren ist auch ein "vereinfachtes Verfahren" möglich, bei dem die Behörde die Rolle der Nachbarschaft einnimmt -dieses schließt allerdings ein späteres zivilrechtliches Vorgehen nicht aus.

Abschließend ein Tipp der WK-Experten: Der Unternehmer muss sich mit den Einzelheiten rund um Bau-und Betriebsanlagengenehmigung nicht im Detail auskennen, dafür gibt es Experten. Oft werden Fachberatungen für Unternehmer sogar gefördert.