Der Ausgangspunkt der Causa liegt im Sommer 2018, als unter dem Motto „Kriminelle Vereinigung – Verschwörung im KFZ-Wesen?“ Kainrath mit österreichweiter Aussendung zu Pressekonferenz und Lokalaugenschein in das Autohaus Kainrath, das sein Sohn als Geschäftsführer leitet, lud. Auch wir waren dabei und berichteten. Seit damals hat sich die Auseinandersetzung auf die juristische Ebene verlagert. Im Beisein seines Rechtsvertreters Dr. Adrian Hollaender ließ Kainrath bei der Pressekonferenz wissen, dass man notfalls durch alle Instanzen gehen wolle.
Nachdem Alt-BIM Nagl bereits in einem ähnlich gelagerten Fall vor Gericht Recht bekam und Kainrath bei einer eigenen Klage vor der Vereidigung zurückzog – siehe: „Rückschlag vor Gericht“ – folgte nun ein Vergleich mit LIM Karl Scheibelhofer.
Nachdem seitens Scheibelhofer ein Vergleich zur Lösung des Verfahrens um Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung vorgeschlagen wurde, musste sich Rudolf Kainrath verpflichten, in Zukunft ehrenbeleidigende und kreditschädigende Aussagen zu unterlassen und die bisherigen zu widerrufen. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig, da die beklagte Seite (Kainrath) noch bis 6. September 2019 den Vergleich widerrufen könnte.
Dem zu Folge ist es Kainrath untersagt, Scheibelhofer als Betrüger zu titulieren, ebenso wie, dass dieser „zur Fälschung von Sachverständigengutachten beitrage“, „Fahrzeuge bewusst manipuliere um Kainrath zu schaden“ und „Kfz trotz schwerer Mängel positiv überprüfe“. Zudem widerruft er diese Aussagen.
Weiters einigte man sich über die Entfernung eines „Machenschaften“ -YouTube-Videos und eines Facebook-Beitrages sowie eines Kostenzuschusses von Seiten Kainrath.
„Wir haben mehr bekommen als begehrt“, sieht Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck die Ehre und den Kredit seines Mandanten Karl Scheibelhofer wieder „reingewaschen“. Kainrath habe sich nicht nur zu Widerruf und Unterlassung verpflichtet, sondern lösche auch ein Video, das Scheibelhofer nicht im besten Licht beleuchtet.
Mehr dazu in unserer AUTO-Information Nr. 2485 vom 30. August 2019! •
