Im Zusammenhang mit der Altfahrzeugverwertung herrscht bei manchen nach wie vor Unsicherheit, ab wann ein altes Auto zum 'Altfahrzeug' und damit zum gefährlichen Abfall wird", sagt Walter Kletzmayr, Geschäftsführer der ARGE Shredder GmbH.
Klare Bestimmungen
"Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen hier ganz klar. Sobald Pickerlfähigkeit, Betriebsbereitschaft oder bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht mehr gegeben sind, liegt gefährlicher Abfall vor, und man ist verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes zu halten." Dies gelte nicht nur für den Exportfall, sondern eben auch bei der Entsorgung. Kletzmayr weist darauf hin, dass solche Fahrzeuge nur an "Befugte" mit abfallrechtlicher Sammler-oder Behandler-Erlaubnis übergeben werden dürfen. Eine Ausnahme davon sind Fahrzeughandelsbetriebe, sie gelten als erlaubnisfreie Sammler, die Altfahrzeuge übernehmen und in die Verwertungskette einbringen können.
"Kann man nachweisen, dass ein solches Fahrzeug wirtschaftlich vertretbar repariert werden kann, bestätigt eine sogenannte "Reparaturbescheinigung", dass es sich dabei nicht um ein Altfahrzeug handelt", so Kletzmayr. Er betont, dass die österreichischen Shredder-Betriebe für die Erfüllung der Verwertungsquoten verantwortlich sind. "Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst." (KAT)