Das Bundesgremium des Fahrzeughandels hat die mit Stand 21. März 2019 aktualisierte „Black & White-Liste“ für Änderungen an Fahrzeugen vor der Zulassung vorgelegt.
Die Aufstellung stellt eine Anwendungshilfe zum BMVIT-Erlass GZ. BMVIT-185.321/0046-IV/ST5/2018 vom 9. August 2018 dar und listet detailliert auf, welche Änderungen vor der Erstzulassung möglich sind, weil sie den WLTP-Wert nicht berühren; sie sind im beigefügten Dokument grün gekennzeichnet.
Alle CO2-relevanten Änderungen (sie sind im beigefügten Dokument schwarz) müssen entweder nach der Zulassung durchgeführt oder es muss mittels dem OEM-Berechnungstool der neue CO2-Wert errechnet oder – bei vollständigen Fahrzeugen – der „Vehicle high“-Wert angesetzt werden. •