Beim Kabinett des Verkehrministeriums brachten Vertreter der Kfz-Sachverständigen-Union das Anliegen der Kollegenschaft vor: Dass auch gerichtlich beeidete Sachverständige (SV) des Kfz-Wesens einen Anspruch auf Erteilung von Probefahrtkennzeichen haben. Letztendlich konnte eine Einigung erzielt werden und in Zukunft könne jeder SV Probefahrtkennzeichen (ohne Umwege) beantragen und erhalten.
„Es wurde uns fix zugesagt, dass ein entsprechender Passus in die in Kürze durch den parlamentarischen Verkehrsausschuss gehende Novelle zum KFG aufgenommen und unsere Berufsgruppe in § 45 Abs. 3 KFG ausdrücklich angeführt wird“, freut sich die SV-Union. •
